Vom Mittwoch, 2. Juli, bis Sonntag, 27. Juli 2025 findet die UEFA Women's EURO 2025 in der Schweiz statt. Die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements, Karin Rykart, erteilt für diesen Zeitraum eine Ausnahmebewilligung: In Gartenwirtschaften auf privatem Grund und in Boulevard-Cafés auf öffentlichem Grund können Fernsehgeräte zur Live-Übertragung der Spiele ohne Bewilligung betrieben werden.
Einsatz von Fernsehern bis 15 Minuten nach Spiel erlaubt
Erlaubt sind Fernseher mit einer Bildschirmdiagonale von maximal drei Metern. Der Einsatz von Beamern und Verstärkeranlagen ist nicht erlaubt. Damit Anwohnende nicht zu sehr gestört werden, gilt die Ausnahmebewilligung nur für die Live-Übertragungen der Fussballspiele. Spätestens 15 Minuten nach einem Spiel sind die Geräte im Freien auszuschalten. Der Ton darf die Umgebung nicht übermässig belasten. Die Besitzer*innen der Gartenbeizen und Boulevard-Cafés dürfen ihren Aussenbereich zudem nicht vergrössern. Die Stadt Zürich wählt damit eine bewährte Regelung, die auch bei internationalen Fussball-Turnieren der Männer gilt.
Die Rahmenbedingungen der Verfügung sind am Mittwoch 26. Februar 2025 im Amtsblatt ausgeschrieben.
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Sarah Ruppen
Kommunikation Sicherheitsdepartement
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