Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat am 21. August 2024 eine Teilrevision der Verordnung Kinderbetreuung (VO KB) beschlossen (Medienmitteilung vom 22. November 2023). Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen dazu hat der Stadtrat am 13. November 2024 erlassen. Gegen die teilrevidierte VO KB ist ein Rekurs beim Bezirksrat eingegangen, der die geplante Inkraftsetzung per 1. Januar 2025 verhindert. Bis zum Abschluss des Rechtsverfahrens bleibt die bis anhin geltende VO KB und die Ausführungsbestimmungen dazu vom 12. März 2008 mit Änderungen bis zum 13. März 2024 in Kraft.
Keine Erhöhung Normkostensatz und keine weiteren Qualitätsmassnahmen
Mit der Teilrevision der VO KB wäre unter anderem der Normkostensatz für subventionierte Betreuungsplätze erhöht sowie die rechtliche Grundlage für die Finanzierung weiterer Qualitätsmassnahmen in der vorschulischen Kinderbetreuung geschaffen worden. Diese Massnahmen wurden in einem breit abgestützten partizipativen Verfahren in Zusammenarbeit mit dem Kita-Dialog der Stadt Zürich sowie mit weiteren Branchen- und Arbeitnehmendenvertretungen erarbeitet (Medienmitteilung vom 5. Oktober 2022). Bis zum Abschluss des Rechtsverfahrens wird die Einführung dieser geplanten Massnahmen sistiert.
Weitere Informationen
Heike Isselhorst
Leiterin Kommunikation, Sozialdepartement
T +41 44 412 61 55
E-Mail heike.isselhorst(at)zuerich.ch