Mit der Anordnung von Tempo 30 schützt die Stadt die Bevölkerung im Bereich von stark befahrenen Strassen vor übermässigem Strassenlärm und erhöht nachweislich die Verkehrssicherheit. Der Stadtrat begrüsst den Entscheid der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) des Kantonsrats, die «Mobilitätsinitiative» abzulehnen. Die Volksinitiative hat zum Ziel, den Städten Zürich und Winterthur die Kompetenz für die Signalisation auf ihrem eigenen Strassennetz abzusprechen.
Die Initiative verlangt, dass die Befugnis zur Bestimmung der Höchstgeschwindigkeit von den beiden Städten an den Kanton übergeht. Dies käme einer Bevormundung der Städte gleich, die notabene Eigentümerinnen der Strassen sind, und würde zudem der Kantonsverfassung widersprechen, die vorsieht, dass Aufgaben an Gemeinden delegiert werden können. Die Forderung der Initiative, Geschwindigkeitsreduktionen nur «in Ausnahmefällen auf kurzen Strecken» zu erlauben, steht überdies im Widerspruch zu Bundesrecht.
Immer Einzelfallprüfung bei Tempo 30
Die Voraussetzungen für Geschwindigkeitsanordnungen werden abschliessend durch den Bund geregelt. Die Signalisationsverordnung nennt die Ausnahmen von Tempo 50 innerorts. Dazu gehören neben der Verkehrssicherheit auch Anpassungen im Rahmen des Lärmschutzes. Die eidgenössische Lärmschutzverordnung verpflichtet die Eigentümer*innen von Strassen dazu, zum Schutz der betroffenen Bevölkerung Massnahmen gegen den Strassenlärm zu ergreifen. Ob Tempo 30 dafür nötig ist, wird immer im Einzelfall mit einem Gutachten geprüft. Bei einer Annahme der «Mobilitätsinitiative» würde die bundesrechtliche Pflicht zur Lärmreduktion mit einem kantonalen Tempo-30-Verbot kollidieren.
Der Stadtrat lehnt deshalb die «Mobilitätsinitiative» ab, da sie die Umsetzung von Lärmschutzmassnahmen sowie Massnahmen zur Verkehrssicherheit torpediert.
Auch Gegenvorschlag zur «ÖV-Initiative» will Tempo 30 verhindern
Zur ebenfalls im Kantonsrat hängigen «ÖV-Initiative» hat die KEVU einen eigenen Gegenvorschlag vorgelegt. Dieser behebt einige Mängel, die der regierungsrätliche Gegenvorschlag aufwies. Aus Sicht des Stadtrats zielt aber auch der überarbeitete Gegenvorschlag darauf ab, die Einführung von Tempo 30 auf Strassen zu verhindern, indem er die Bedürfnisse des ÖV über die Lärmsanierung und die Verkehrssicherheit stellt. Gleichwohl hat die KEVU in einigen Punkten Verbesserungen erzielt. Im Gegensatz zur Initiative setzt der Gegenvorschlag erst zweitrangig auf finanzielle Kompensation, wenn etwa Fahrpläne aufgrund von Verkehrsanordnungen nicht mehr eingehalten werden können. Im Vordergrund steht die Kompensation durch andere, etwa bauliche Massnahmen. Dies entspricht der gängigen Praxis der Stadt Zürich.
Weitere Informationen
Stadträtin Karin Rykart
Vorsteherin Sicherheitsdepartement
von 14.00 bis 14.30 Uhr
T +41 44 411 70 12