Die städtische «Stiftung Familienwohnungen» (SFW) plant eine Erweiterung ihrer Siedlung Brunnenhof: Die bestehenden 72 Wohnungen sollen durch ein 40 Meter hohes Hochhaus mit 20 gemeinnützigen 5,5‑Zimmer‑Familienwohnungen ergänzt werden. Dieses wird an Stelle der bestehenden städtischen Liegenschaft an der Hofwiesenstrasse 126 erstellt. Der private Gestaltungsplan «Brunnenhof» schafft die planungs- und baurechtliche Grundlage zur Erstellung dieses Wohnhochhauses, indem von der gemäss Bau- und Zonenordnung (BZO) zulässigen maximalen Gebäudehöhe abgewichen werden kann. Gleichzeitig mit dem Gestaltungsplan beantragt der Stadtrat beim Gemeinderat den zur Erweiterung der Siedlung Brunnenhof nötigen Landverkauf an die SFW.
Öffentlichkeit, Ökologie und Lärmschutz mitgedacht
Der Gestaltungsplan ermöglicht einen städtebaulich hochwertigen Abschluss der Siedlung direkt am Bucheggplatz: Der Vorbereich zur Strasse soll mit quartierbezogenen Erdgeschossnutzungen einen öffentlichen Charakter und eine hohe Aufenthaltsqualität aufweisen. Der bestehende Weg in den Park des GZ Buchegg wird verlegt und ein neuer, attraktiver Zugang geschaffen. Die städtischen Vorgaben zur Hitzeminderung und Ökologie werden mittels unversiegelter Flächen, Baumpflanzungen und Begrünungen umgesetzt. Das neue Hochhaus soll gegenüber dem Bestand zurückversetzt an diesen angebaut werden: Es führt das bestehende Konzept der mehrfach geknickten Zeilen fort und schützt so den Buchegg-Park auch vor Lärmimmissionen der Hofwiesenstrasse.
Landverkauf für den gemeinnützigen Wohnungsbau
Ein Teilbereich des Gestaltungsplanperimeters befindet sich heute im Eigentum der Stadt Zürich: So das 1943 erbaute Wohnhaus an der Hofwiesenstrasse 126, das rückgebaut und durch das neue Wohnhochhaus der SFW ersetzt werden soll. So erhalten gegenüber 12 Personen im heutigen Gebäude in Zukunft rund hundert Menschen eine bezahlbare Wohnung. Der heutige Bau wurde im Zuge des Ausbaus des Bucheggplatzes Anfang der 1970er‑Jahre bereits halbseitig abgebrochen und befindet sich daher unmittelbar am Strassenrand. Er leidet unter hohen Lärmimmissionen und ist insbesondere in Bezug auf Konstruktion, Gebäudehülle und Lüftungsanlage in schlechtem Bauzustand. Diese Parzelle soll daher im Sinne des gemeinnützigen Wohnungsbaus an die SFW abgetreten werden. Hinzu kommen eine Wegfläche von 53 Quadratmetern sowie 16 Quadratmeter des Parks.
Gleichzeitig mit dem Gestaltungsplan beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat Zustimmung zu diesem Landverkauf im Gesamtumfang von 645 Quadratmeter.
Weitere Informationen
Anatole Fleck, Kommunikation, Amt für Städtebau, T +41 44 412 47 17, E-Mail anatole.fleck(at)zuerich.ch