Der Stadtrat hat einen Rahmenkredit für die Abschreibung von Anlagekosten bewilligt, die beim Kauf oder Um- und Neubau von Liegenschaften städtischer Wohnbaustiftungen anfallen. Durch diese Abschreibungen sollen die Anlagekosten tief gehalten und langfristige günstige Mietzinse gesichert werden. Mit dem Budget 2022 hat der Gemeinderat erstmals solche Abschreibungsbeiträge budgetiert, namentlich für die Stiftung Alterswohnungen und für die Stiftung Einfach Wohnen. Auch im Budget 2023 hat der Gemeinderat für diese beiden Stiftungen sowie für die Stiftung Familienwohnungen Abschreibungsbeiträge eingesetzt. Zur Sicherstellung der Rechtsgrundlage für diese nun jährlich wiederkehrenden Beiträge beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat einen Rahmenkredit in der Höhe der für 2023 und 2024 budgetieren Mittel von insgesamt 12 Millionen Franken. Der Rahmenkredit dient als Überbrückung bis der städtische Wohnraumfonds in Kraft tritt. Das wird voraussichtlich Mitte 2024 der Fall sein.
Ausgaben im Budget vorgesehen
Der Rahmenkredit stellt sicher, dass die für 2023 budgetierten Abschreibungsbeiträge für die städtischen Stiftungen ausbezahlt und auch für das Jahr 2024 solche ins Budget aufgenommen werden können. Die Ausgaben für das Jahr 2024 werden mit Budget 2024 ordentlich beantragt und im Finanz- und Aufgabenplan 2024–2027 vorgemerkt. Der Stadtrat entscheidet über die Unterstützung eines Vorhabens und die Höhe des Beitrages im Einzelfall. Für die Bewilligung von neuen einmaligen Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken bis 20 Millionen Franken ist der Gemeinderat zuständig. Mit der Einführung des Wohnraumfonds wird der Rahmenkredit abgerechnet werden und es werden keine neuen Bezüge mehr möglich sein.
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Claudia Naegeli, Leiterin Kommunikation, Finanzdepartement, T +41 44 412 32 64,
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