Der Auftrag für die Fachplanung Stadtnatur leitet sich aus dem kommunalen Richtplan SLöBA (Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen) ab. Darin wurde die Stadt Zürich 2022 beauftragt, ein Netzwerk von ökologisch wertvollen Lebensräumen zu erhalten, aufzuwerten und zu ergänzen. Konkret soll bis 2040 mit Hilfe von gezielten Massnahmen der Anteil ökologisch wertvoller Lebensräume bezogen auf das Siedlungsgebiet 15 Prozent betragen. Die Fachplanung Stadtnatur zeigt auf, wie dieses Ziel erreicht werden kann.
Zusätzliche 225 Hektaren ökologische wertvolle Lebensräume bis 2040
In der Schweiz nimmt die Biodiversität, das heisst die Vielfalt an Lebensräumen, die Vielfalt der Arten und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten seit Jahren dramatisch ab. Mehr als ein Drittel aller einheimischen Tier- und Pflanzenarten sind gefährdet. Ursachen dafür sind der Verlust wertvoller Lebensräume und der Vernetzung der Lebensräume untereinander. Doch einige heimische Tier- und Pflanzenarten finden in städtischen Siedlungsgebieten Lebensraum und genügend Nahrung. Auch das Stadtgebiet von Zürich verzeichnet dank vielfältiger Nischen und Strukturen eine hohe biologische Vielfalt: Knapp 11 Prozent der Fläche im Siedungsgebiet, 29 Prozent im Offenland und 26 Prozent im Wald gelten als ökologisch wertvoll. Im Siedlungsgebiet soll der Flächenanteil langfristig auf 15 Prozent erhöht werden, indem auf ca. 225 Hektaren zusätzliche ökologisch wertvolle Lebensräume entstehen. Im Offenland und im Wald sind die Werte zu erhalten. Das Netzwerk trägt dazu bei, die Vielfalt der einheimischen Pflanzen und Tiere zu erhalten. Es ermöglicht den Stadtbewohner*innen die Natur im Alltag zu erleben, dient der Kaltluftproduktion und fördert ein gutes Stadtklima.
Stadt will Vorbildrolle einnehmen
Als grosse Flächeneigentümerin ist die Stadt bei der Umsetzung der Fachplanung eine wichtige Akteurin. Sie will und kann eine Vorbildfunktion einnehmen, indem sie bei eigenen Grünflächen – öffentliche Freiräume und die Aussenanlagen von städtischen Verwaltungsbauten oder Wohnsiedlungen – sowie bei Bauvorhaben die Richtwerte für den Anteil ökologisch wertvoller Lebensräume im Blick hat, diese aktiv und systematisch aufwertet und die Qualität durch Pflegemassnahmen erhält. Zudem gilt es, private Aufwertungen zu fördern und die Vorgaben in der Nutzungsplanung in Bezug auf die Stadtnatur weiterzuentwickeln. «Es ist unsere Verantwortung, die Stadtnatur für nachfolgende Generationen zu bewahren und die ökologisch wertvollen Lebensräume auszubauen und miteinander zu vernetzen», betont Stadträtin Simone Brander. «Die Fachplanung Stadtnatur und die Umsetzungsagenda geben uns starke Werkzeuge dafür in die Hand.»
Fachplanungen ergänzen sich
Die Umsetzungsagenda beinhaltet Massnahmen für die Jahre 2024 bis 2031. Die Fachplanung Stadtnatur ergänzt die bestehenden Fachplanungen Hitzeminderung (2020) und Stadtbäume (2021) sowie das Grünbuch der Stadt Zürich. Das Anfang Juni lancierte Programm Stadtgrün verfolgt neben Hitzeminderung und Klimaverbesserung explizit die Biodiversitätsförderung auf privatem sowie stadteigenem Grund und leistet damit einen essenziellen Beitrag zu den Zielen der Fachplanung Stadtnatur. In grossen Bereichen überschneiden sich die angestrebten Massnahmen. Eine koordinierte Umsetzung erlaubt es, entsprechende Synergien zu nutzen, personelle Ressourcen gewinnbringend und sorgfältig einzusetzen und integrale Realisierungen vor Ort zu entwickeln.
Engagement von Privaten ist unverzichtbar
Damit das Ziel von 15 Prozent ökologisch wertvoller Lebensräume im Siedlungsgebiet bis 2040 erreicht werden kann, müssen alle Beteiligten ihre Beiträge leisten – auch die privaten Grundeigentümer*innen. Die Fachplanung versteht sich daher auch als Fachgrundlage zuhanden städtischer Baurechtnehmender und privater Grundeigentümer- und Bauherrschaften bzw. ihrer Planenden und Projektierenden. Sie sollen sich ebenfalls engagieren und dabei unterstützt werden – mit Know-how und Anreizen. So fokussiert das neue Programm Stadtgrün im Programm 2 speziell auf die Beratung und Förderung hitzemindernder und biodiversitätsfördernder Massnahmen bei privaten Eigentümerschaften.