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Grundlagen & Richtlinien

www.sportamt.ch/gebuehrenordnung

Neue Gebührenordnung gültig ab 1. März 2022

Die Gebührenordnung regelt die Eintrittspreise in die Badeanlagen und Eissportanlagen sowie die Nutzungsgebühren für Vereine und Organisationen, die Sportflächen beim Sportamt mieten. Die neue Gebührenordnung wurde vereinfacht und die Mietgebühren teilweise gesenkt.

Bei der Berechnung der Gebühren wird zwischen Benutzung zu kommerziellen und nicht kommerziellen Zwecken unterschieden. Weiter wird unterschieden zwischen Gesuchstellenden aus der Stadt Zürich und auswärtigen Gesuchstellenden.

Wie bisher können Stadtzürcher Sportvereine für ihre Kinder- und Jugendangebote die Sport- und Badeanlagen kostenlos nutzen.

In den Rechnungsbeispielen sind die am häufigsten vorkommenden Fälle aufgelistet. Die Gebühren der Einfachhallen in Schulhäusern werden auf das neue Schuljahr 2022/23 angepasst.

Die neue Gebührenordnung gilt für alle Bewilligungen, bei denen das erste Belegungsdatum nach dem 28. Februar 2022 liegt. 

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