Wohnungs- und Obdachlosigkeit
Sind Sie in der Stadt Zürich gemeldet und haben Ihre Wohnung verloren – oder stehen unmittelbar davor? In der Stadt Zürich muss niemand unfreiwillig draussen übernachten. Das Sozialdepartement hilft Einzelpersonen, Jugendlichen, Paaren sowie Familien mit unterhaltspflichtigen Kindern, die kein Dach mehr über dem Kopf haben oder Personen, die unmittelbar vor der Wohnungslosigkeit stehen. Das Sozialdepartement ist aber keine Wohnungsvermittlungsstelle. Unsere Angebote werden sozialarbeiterisch begleitet oder betreut. In einem Teil der Angebote ist die Aufenthaltsdauer beschränkt.
Als StadtzürcherIn obdachlos?
Anmeldung und Sekretariat Wohnen und Obdach
Wenn Sie in der Stadt Zürich gemeldet sind und sich für ein Wohnangebot anmelden wollen, müssen Sie persönlich bei der Abteilung Anmeldung und Sekretariat mit den mitzubringenden Unterlagen vorbeikommen. Sind Sie bereits bei den Sozialen Diensten gemeldet? Dann können Sie auch Ihre Sozialarbeiterin / Ihren Sozialarbeiter kontaktieren.
Öffnungszeiten für Anmeldungen
- Montag bis Freitag 9 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr
- Donnerstag 9 bis 17 Uhr
Mitzubringende Unterlagen für die Anmeldung
- Bringen Sie bitte zum ersten Anmeldegespräch die notwendigen Unterlagen mit. Welche das sind, entnehmen Sie den unten verlinkten Checklisten: Checkliste «Mitzubringende Unterlagen für erwachsene Einzelpersonen»
Kontakt Anmeldung und Sekretariat
Anmeldung und Sekretariat
Von auswärts und obdachlos?
Zentrale Abklärungs- und Vermittlungsstelle (ZAV)
Melden Sie sich bei uns, wenn
- Sie obdachlos sind, ohne Meldeadresse und sich in Zürich aufhalten
- Sie vom Ausland zurück in die Schweiz gekehrt sind, sich in der Stadt Zürich niederlassen möchten und keine Unterkunft haben
- Sie als Touristin oder Tourist mittelos sind und Ihre Rückreise nicht mehr bezahlen können
Auslandschweizer*innen aus einem Risikogebiet (siehe BAG-Liste der Risikoländer) kontaktieren uns bitte im Voraus telefonisch oder per Kontaktformular:
Kontakt ZAV
Soziale Dienste
Zentrale Abklärungs- und Vermittlungsstelle
Notschlafstelle (ohne Voranmeldung)
Die Notschlafstelle bietet obdachlosen Frauen und Männern aus der Stadt Zürich ein Bett für die Nacht, Verpflegung und eine Waschgelegenheit. Die Mitarbeitenden betreuen und beraten die Benutzenden und suchen mit ihnen nach angemessenen Wohnlösungen.
Öffnungszeiten
Die Notschlafstelle ist an 365 Tagen im Jahr geöffnet:
- Winterhalbjahr: 1. Oktober bis 31. März: 20:30 bis 10:00 Uhr
- Sommerhalbjahr: 1. April bis 30. September: 21:00 bis 10:00 Uhr
Der Zugang wird bis um 0.30 Uhr gewährt.
- Mehrbettzimmer
- Duschen
- Waschmaschine und Tumbler
- Kochgelegenheit
- Einfache Verpflegung, Frühstück
- Separate Frauenetage
Die Nutzung der Notschlafstelle ist gratis.
- Männer und Frauen, die mindestens 18 Jahre alt sind
- Wohnsitz in der Stadt Zürich
- Persönlicher Ausweis
- Keine Tiere
In (ausgewiesenen) Notlagen entscheidet das Team der Notschlafstelle über die Beherbergung auswärtiger Personen für eine Nacht.
Kontakt und Standort Notschlafstelle
Soziale Einrichtungen und Betriebe
Notschlafstelle
Notunterkunft für Familien
Die Standorte der Notunterkunft für Familien sind täglich von 13 bis 19 Uhr telefonisch erreichbar. Am Wochenende sowie an Feiertagen erfolgen Notaufnahmen von 17 bis 19 Uhr. Eine telefonische Anmeldung im Büro Rieterstrasse, T 41 44 415 35 80, ist erforderlich.
Grundsätzlich müssen Familien telefonisch durch die Sozialen Dienste unter Telefon +41 44 412 65 54 bei der Anmeldung und Abklärung angemeldet werden.
In dringenden Fällen von Montag bis Sonntag ist eine Anmeldung und der Eintritt direkt bei der Notunterkunft für Familien möglich.
Telefon +41 44 415 35 80, täglich bis 19 Uhr.
Kurzüberblick Angebote von Wohnen und Obdach
Die Notschlafstelle bietet obdachlosen Frauen und Männern aus der Stadt Zürich ein Bett für die Nacht, Verpflegung und eine Waschgelegenheit. Die Mitarbeitenden betreuen und beraten die Benutzenden und suchen mit ihnen nach angemessenen Wohnlösungen.
Die betreute Nachtpension ist ein Angebot, das sich an ältere, sozial desintegrierte Menschen richtet, die über längere Zeit in der Notschlafstelle nächtigten. Es handelt sich um obdachlose Einzelpersonen, die sich gegen eine dauerhaftere Wohnlösung wehren oder in anderen Wohneinrichtungen nicht aufgenommen werden. Die Einrichtung bietet Ihnen eine Übernachtungsmöglichkeit im Einzelzimmer sowie stationäre Betreuung. Der Aufenthalt dient der Stabilisierung der Lebenssituation der Betroffenen und der Suche nach einer zuträglichen Anschlusslösung. Der Aufenthalt ist auf maximal ein Jahr befristet.
Die Ambulante Wohnintegration ist ein ambulant betreutes Angebot für Einzelpersonen mit mindestens 2 Jahren ununterbrochenem Wohnsitz in der Stadt Zürich. Das Angebot richtet sich an sozial desintegrierte und suchtmittelabhängige Frauen und Männer, die nicht in der Lage sind, ihren Wohnalltag alleine zu meistern. Die ambulante Betreuung setzt bei den Ursachen der prekären Wohnsituation an und zielt auf die Befähigung zu selbstständigem Wohnen und auf die Reintegration in den freien Wohnungsmarkt. Die Klient*innen werden angeleitet und überwacht.
Die Stationäre Wohnintegration ist ein betreutes Wohnangebot für sozial und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen, die nicht in der Lage sind, sich in ein Heim einzufügen. Die Einrichtung verfügt über drei rollstuhlgängige Liegenschaften mit möblierten Einzelzimmern und bietet fachliche Betreuung an 365 Tagen im Jahr. Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach der Fähigkeit der Klientin/des Klienten, die Mindestanforderungen hinsichtlich Selbstständigkeit erfüllen zu können. Die Aufenthaltsvereinbarung ist unbefristet.
Die Beaufsichtigte Wohnintegration ist ein Wohnangebot für psychisch beeinträchtigte Personen, die aufgrund ihrer stark eingeschränkten Wohn- und Sozialkompetenz nicht in der Lage sind, sich in ein bestehendes Wohnintegrationsangebot einzufügen. Voraussetzung ist ein mindestens zweijähriger ununterbrochener Wohnsitz in der Stadt Zürich. Mit der 24-Stunden-Präsenz von Fachpersonen bietet die Beaufsichtigte Wohnintegration einen Rahmen, der vor Eskalationen schützt und stabilisierend wirkt.
Die Notunterkunft für Familien ist eine betreute Kollektivunterkunft für obdachlose Familien mit unterhaltspflichtigen Kindern mit Wohnsitz in der Stadt Zürich. Das Angebot dient der Unterbringung in Notfällen und ist auf sechs Monate befristet. Ziel ist es, die familiäre Situation zu stabilisieren und die Betroffenen so zu fördern, dass ein Übertritt in den freien Wohnungsmarkt wieder möglich wird.
Das Angebot richtet sich an wohnungslose oder unmittelbar vor der Wohnungslosigkeit stehende Familien mit unterhaltspflichtigen Kindern. Voraussetzung ist ein mindestens zweijähriger ununterbrochener Wohnsitz in der Stadt Zürich. Als Familien gelten auch Alleinerziehende und Konkubinatspaare mit Kindern. Die Unterbringung erfolgt in 1- bis 5-Zimmer-Wohnungen in der Stadt Zürich. Die ambulante Betreuung ist obligatorisch und zielt auf die Befähigung zum selbständigen Wohnen und auf die Reintegration in den freien Wohnungsmarkt.
Das Übergangswohnen bietet wohnungslosen Einzelpersonen und Paaren, die ihre Wohnung verloren haben, möblierte Appartements und unterstützt sie bei der Suche nach einer eigenen Wohnung. Das Angebot richtet sich an Einzelpersonen und Paare, die ihren Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Zürich haben und wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen. Der Aufenthalt ist auf ein Jahr befristet. Das Betreuungsziel ist die schnelle Rückkehr in ein normales Mietverhältnis.
Das Übergangswohnen für junge Erwachsene von 18 bis 24 Jahren ist ein Angebot mit fachlicher Betreuung an 365 Tagen pro Jahr. Es richtet sich an junge Erwachsene, die weder selbständig wohnen, noch sich in einen Heimbetrieb einfügen können. Der Aufenthalt dient der Schadensminderung und Stabilisierung der Situation und zielt auf eine zuträgliche Anschlusslösung. Die sozialpädagogische Betreuung ist obligatorisch mit dem Ziel der individuellen Förderung und Unterstützung. Die Anmeldung erfolgt über die Sozialen Dienste.
A bis Z Obdachlosigkeit (A–Z)
Das A bis Z beantwortet Fragen, die häufig von Schüler*innen, Studierenden, Privaten und Medien zum Thema Obdachlosigkeit gestellt werden.
Forschung im Bereich Wohnungs- und Obdachlosigkeit
Weltweit sind schätzungsweise 150 Millionen Menschen von Obdachlosigkeit betroffen. In der Schweiz gibt es jedoch bislang wenig Forschung zu dieser Personengruppe. Der Geschäftsbereich Wohnen und Obdach verfügt über Jahrzehnte lange Erfahrung und damit über relevantes Fach- und Expertenwissen im Bereich der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe, das er gerne mit Forschenden, Doktoranden, Studierenden teilt.
Weitere Anlaufstellen im Bereich Wohnen
Günstige Wohnungen, Wohnungssuche und mehr ...
Geschäftsbereich Wohnen und Obdach
Der Geschäftsbereich Wohnen und Obdach setzt sich für eine wirkungsvolle Wohnintegration ein. Er bietet Einzelpersonen, jungen Erwachsenen und Familien in prekären Wohnsituationen betreute Wohnmöglichkeiten und unterstützt sie bei der Wohnungssuche im freien Wohnungsmarkt.
Kontakt Wohnen und Obdach
Geschäftsbereich Wohnen und Obdach