Die Stadt unterstützt die 25 in der Quartierkonferenz Zürich zusammengeschlossenen Quartiervereine für ihr Engagement zugunsten der hohen Lebensqualität in den Quartieren, zugunsten des Zusammenhalts und der Integration der Bevölkerung und für ihre Mittlerrolle zwischen Quartieranliegen und der Stadtverwaltung.
Die Quartiervereine erhalten jährliche Beiträge, die seit 2009 nach einem gemeinsam entwickelten Modell berechnet werden. Diese umfassen einen Sockelbetrag für die Administration, eine bevölkerungsabhängige Pauschale sowie eine Beitragskomponente für die Durchführung von Veranstaltungen. Seit 2021 sind die Quartiervereine per Gemeinderatsbeschluss (GR Nr. 2020/352) zur Durchführung einer spezifischen Vernetzungsveranstaltung mit allen interessierten, auch kleinen und temporären Quartierorganisationen verpflichtet, wofür die Veranstaltungskomponente erhöht wurde. Dieses Modell soll in der kommenden vierjährigen Beitragsperiode beibehalten werden.
Für die Jahre 2025 bis 2028 beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat eine Erhöhung des städtischen Beitrags an die Quartiervereine und die Quartierkonferenz von 409 200 Franken auf 495 500 Franken. Diese Erhöhung um 86 300 Franken umfasst erstens die Anhebung der Administrationspauschale aufgrund erhöhter Anforderungen an die Geschäftsführung, zweitens die Anpassung der bevölkerungsabhängigen Pauschale an das Wachstum der letzten vier Jahre, drittens den Teuerungsausgleich sowie viertens neu die Anrechnung der seit vielen Jahren stattfindenden Unterstützung der Neuzuziehenden-Anlässe der Quartiervereine zum Beitrag der Stadt. Eine weitere Änderung betrifft die Auszahlungsmodalitäten: Statt wie bisher in zwei Tranchen sollen die städtischen Beiträge an die Quartiervereine zur Minderung des administrativen Aufwands nur noch einmal und zu einem für alle Quartiervereine einheitlichen Zeitpunkt ausbezahlt werden.
Hintergrund für die erhöhten Anforderungen an die Geschäftsführung der Quartiervereine sind drei Zweckentfremdungen von Vereinsmitteln in beträchtlichem Umfang seit 2013, von denen auch städtische Beiträge betroffen waren. Die Quartiervereine sollen deshalb künftig ihre Rechnungen durch eine zugelassene Revisionsstelle eingeschränkt prüfen lassen – genauso wie die anderen Organisationen, die vom Präsidialdepartement Betriebsbeiträge erhalten. Weiter sollen Kollektivunterschriften verbindlich werden und die Quartiervereine Regelungen zum Umgang mit Bargeldkassen und Karten treffen. Diese Anforderungen entsprechen den Empfehlungen eines externen Berichts, den die Stadt im Zusammenhang mit der letzten Zweckentfremdung verlangt hatte. Für den Mehraufwand der eingeschränkten Revision durch eine zugelassene Revisionsstelle sollen die Quartiervereine durch eine höhere Administrationspauschale entschädigt werden.
Für die Ausrichtung der städtischen Beiträge an die Quartiervereine und die Quartierkonferenz sind aufgrund rechtlicher Anforderungen Subventionsvereinbarungen mit der Stadt nötig. Diese haben in Umsetzung des beantragten Gemeinderatsbeschlusses die Rahmenbedingungen für die städtische Unterstützung zu regeln.