Gestützt auf STRB Nr. 781/2020 vom 2. September 2020 «Massnahmenplan Luftreinhaltung 2011, Revision 2019» muss gemäss Massnahme IG1a auf Baustellen unter städtischer Bauherrschaft die Einhaltung der Partikelfilterpflicht kontrolliert werden.
Neu müssen diese Kontrollen einschliesslich allfälliger Nachkontrollen von angeordneten Massnahmen durch die jeweilige Bauleitung monatlich erfolgen und mittels Prüfprotokoll dem UGZ, ugz-luftqualitaet@zuerich.ch, sowie der Projektleiterin/dem Projektleiter des TAZ gemeldet werden.
Bei Fragen zur Durchführung der Kontrollen stehen UGZ, Luftqualität, unter der Telefonnummer +41 44 412 28 25 oder die TAZ-Projektleiterinnen und -projektleiter gerne zur Verfügung.
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