Guten Tag
In Rücksprache mit dem Baumeisterverband wurde die Definition des Zuschlagskriteriums Lernende präzisiert. Die Handhabung bei den Baumeistersubmissionen wird ab sofort angepasst.
Die Prozentzahl für die Bewertung der Anzahl Lernenden in der Grundausbildung (EFZ/EBA) wird aus dem Verhältnis Anzahl Lernende zu Anzahl Beschäftigte (ohne Durchgriff auf den Konzern) errechnet.
Die Zahlen werden neu einmal pro Jahr jeweils per Stichtag 31. Mai fixiert und bleiben danach ab Anfang Juni bis Ende Mai des Folgejahres unverändert. Dazwischen werden weder die Anzahl der Lernenden in der Grundausbildung noch die Anzahl der Beschäftigten der offerierenden Unternehmung angepasst.
Die ausgefüllte «Liste Anzahl Beschäftigte» jeweils mit dem Stand Stichtag 31. Mai ist jeder Baumeistereingabe beizulegen.
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