Viele freischaffende Künstlerinnen und Künstler sind wegen negativer Auswirkungen und finanzieller Einbussen durch die Pandemie nach wie vor in ihrer beruflichen Existenz gefährdet. Zudem werden nach Aufhebung der behördlichen Massnahmen durch den Bundesrat einzelne Fördermassnahmen für Kulturschaffende 2022 nicht weitergeführt. Daher wiederholt die Stadt Zürich das befristete Förderinstrument Covid-Arbeitsstipendium auch im Jahr 2022.
Antragsberechtigt sind professionelle, freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die in einem künstlerischen Bereich tätig sind, der von Stadt Zürich Kultur gefördert wird (Bildende Kunst, E-Musik, Jazz/Rock/Pop, Literatur, Tanz, Theater). Ein Arbeitsstipendium leistet einen Beitrag an die Lebenshaltungskosten der Künstlerinnen und Künstler während ihrer Arbeit an einem oder mehreren künstlerischen Vorhaben. Es wird im Jahr 2022 an professionelle, freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in der Stadt Zürich vergeben und ist mit einem Pauschalbetrag von Fr. 15 000.– pro Person dotiert.
Die Ausschreibung läuft vom 1. März bis 1. April 2022.
Medienmitteilung Covid-Arbeitsstipendium 2022
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