Am vergangenen Freitag hat das Volksschulamt (VSA) verschiedene Informationen rund um die erweiterten Schutzmassnahmen im Leitungszirkular Update 38 präzisiert.
Gerne fasse ich an dieser Stelle die wichtigsten Informationen für Sie zusammen:
1. Situation an der Stadtzürcher Volksschule
Die gemeldeten Covid-Infektionen an der Stadtzürcher Volksschule sind nach wie vor leicht rückläufig. In der letzten Woche wurden 44 Infektionen (32 Schülerinnen und Schüler; 12 Mitarbeitende an den Schulen) gemeldet. Allerdings mussten teilweise ganze Klassen oder Betreuungseinheiten in Quarantäne geschickt werden, da es zu einer Häufung von Infektionsfällen innerhalb dieser Gruppen kam.
2. Ergänzende Informationen zur Maskenpflicht ab der 4. Klasse
Alle durch die Bildungsdirektion verfügten Massnahmen gelten bis Ende Februar. Dies betrifft auch die Maskenpflicht ab der 4. Primarklasse. Je nach Entwicklung der Lage können diese Massnahmen angepasst oder verlängert werden.
Die Maskenpflicht hat verschiedene Eltern verunsichert. Ich habe mich persönlich über gesundheitliche Fragen des Maskentragens bei Kindern informiert. Die Kinderärztinnen und -ärzte der Schweiz halten fest: Das Tragen einer empfohlenen chirurgischen oder Stoffmaske ist für Kinder unbedenklich und ab dem Alter von zwei Jahren gilt es als sicher. Dies deckt sich mit der Einschätzung des schulärztlichen Diensts der Stadt Zürich und der Pädiatrie-Empfehlungen im Ausland.
Ein Maskendispens kann ausgestellt werden, wenn medizinische Gründe, wie beispielsweise eine Lungenerkrankung oder eine Herzerkrankung o.ä., vorliegen. Bei entsprechenden Gründen wenden Sie sich am besten an Ihre Kinderärztin / Ihren Kinderarzt.
Weitere Informationen rund um das Thema «Kinder und Maskentragen» sind auf der Website des Kinderspitals zu finden.
Das Schweizer Fernsehen hat einen Instruktionsfilm erstellt, der die richtige Handhabung der Maske aufzeigt.
Das Merkblatt «Maskentragepflicht in der Schule» informiert über weitere wichtige Punkte auch im Zusammenhang mit Maskendispensen.
3. Homeschooling
Im Kanton Zürich haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind während einer beschränkten Zeit privat zu Hause zu unterrichten. Sollte dies aus bestimmten Gründen (Risikopersonen im eigenen Haushalt, Vorgaben der öffentlichen Schule können nicht eingehalten werden o.ä.) nötig sein, finden Sie alle wichtigen Informationen auf der Seite des VSA.
4. Massentests
Treten an einer Schule gehäuft Infektionen auf – insbesondere auch im Zusammenhang mit den mutierten Virusvarianten – kann das Contact-Tracing in Absprache mit dem schulärztlichen Dienst sogenannte Massentests anordnen. Diese können ganze Klassen, Betreuungsgruppen oder auch ein ganzes Schulhaus betreffen.
Kommt es an der Schule Ihres Kindes zu einem grösseren Infektionsausbruch, kann also ein Massentest angeordnet werden. Es ist in einem solchen Fall wichtig, möglichst alle Schülerinnen, Schüler und das gesamte Schulpersonal zu testen. Es gibt immer wieder Eltern, die ihr Kind nicht testen lassen wollen. In solchen Fällen wird das ungetestete Kind unter Quarantäne gestellt und muss bis zum Ablauf der Quarantänefrist zu Hause bleiben, während negativ getestete Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen.
Die Kosten für einen solchen Massentest übernimmt der Bund.
Über allfällige konkrete Anpassungen im Schulbetrieb wird Sie Ihre Schule direkt informieren.
Ich möchte an dieser Stelle den Schulen und dem gesamten Schulpersonal für den grossartigen Einsatz danken. Sie leisten in der Pandemiebekämpfung einen wichtigen Beitrag und ermöglichen, dass die Schulen weiterhin geöffnet bleiben können.
Auch Ihnen als Eltern möchte ich ganz herzlich danken. Ich schätze es sehr, dass Sie die Schulen in ihren Bemühungen, die Pandemie einzudämmen, so vorbildlich unterstützen. Die Situation ist für alle Beteiligten sehr anspruchsvoll, dessen bin ich mir bewusst.
Herzliche Grüsse
Filippo Leutenegger, Stadtrat
Vorsteher Schul- und Sportdepartement
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