Die Corona-Fallzahlen steigen leider massiv an, daher hat der Kanton gestern als weitere Vorsichtsmassnahme eine Verschärfung der COVID-19 Schutzmassnahmen an den Schulen bekanntgegeben. Das kantonale Volksschulamt hat diese in seinem Leitungszirkular Corona Update 63 präzisiert.
Folgende Informationen sind für Sie wichtig:
1. Maskenpflicht ab der 4. Klasse
Ab Mittwoch, 1. Dezember, besteht für alle Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse sowie für alle erwachsenen Personen eine generelle Maskentragpflicht in Innenräumen. Gleiches gilt für den Sport- und Musikunterricht, für die Tagesstrukturen und für freiwillige schulische Aktivitäten. Auf den Aussenanlagen der Schulen bzw. beim Aufenthalt im Freien muss keine Maske getragen werden. Die Masken werden von den Schulen zur Verfügung gestellt.
Die Maskentragpflicht gilt nicht in Unterrichts-, Betreuungs- und Therapiesituationen in denen das Tragen einer Maske den Unterricht, die Betreuung oder die Therapie wesentlich erschwert. Allerdings muss der Mindestabstand von 1.5 Metern gegenüber den Schülerinnen und Schülern oder anderen Erwachsenen eingehalten werden oder der Schutz durch andere Schutzmassnahmen wie beispielsweise Plexiglaswände gewährleistet sein.
Beim Essen oder Trinken in den dafür vorgesehenen Aufenthalts- oder Betreuungsräumen muss ebenfalls keine Maske getragen werden.
Eine Befreiung von der Maskentragpflicht – ausser aus medizinischen Gründen – ist nicht mehr möglich, auch nicht mit einem gültigen Zertifikat.
Hat Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen einen ärztlichen Maskentragdispens, müssen Sie der Schule eine Kopie des Dispenses einreichen. Zudem müssen Sie wöchentlich ein negatives Testergebnis für Ihr Kind vorweisen (Selbsttests werden nicht anerkannt). Letzteres entfällt, wenn Ihr Kind an den wöchentlichen repetitiven Testungen der Schule teilnimmt.
Die Maskenpflicht gilt bis am 24. Januar 2022.
2. Repetitive Testungen werden fortgeführt
Trotz Maskenpflicht ab der 4. Klasse werden die repetitiven Reihentests weiterhin durchgeführt, da die meisten Ansteckungen mit COVID-19 ausserhalb der Schule stattfinden.
Die Teilnahme an den Reihentests hat verschiedenen Vorteile und führt insbesondere zu Quarantäneerleichterungen.
Über allfällige repetitive Testungen und Quarantänemassnahmen oder weitergehende Schutzmassnahmen wird Sie die Schule Ihres Kindes direkt informieren. Das kantonale Contact-Tracing entscheidet abschliessend über Quarantänemassnahmen oder über Ausbruchstestungen an Schulen, welche nicht am repetitiven Testen teilnehmen.
Für wichtige Fragen hat der Kanton eine Elternhotline eingerichtet. Diese ist unter 043 259 56 25 von Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 12 und von 13.30 bis 17 Uhr erreichbar.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern gute Gesundheit und grüsse Sie freundlich.
Filippo Leutenegger, Stadtrat
Vorsteher Schul- und Sportdepartement
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