An der Stadtzürcher Volksschule wurden in den drei Wochen vor den Ferien jeweils rund 40 Fälle gemeldet, in der ersten Woche nach den Sportferien (KW 9) 20 Fälle. Betroffen waren 14 Schülerinnen und Schüler und 6 Mitarbeitende.
Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat heute verschiedene Lockerungen verfügt. In seinem aktuellen Leitungszirkular Corona Update 42 hält das Volksschulamt die ab 15. März für die Volksschule geltenden Massnahmen fest.
Gerne fasse ich für Sie folgendes zusammen:
1. Sportbereich
Ich freue mich sehr, dass die freiwilligen Schulsportangebote auf allen Stufen der Volksschule unter Einhaltung der entsprechenden Schutzkonzepte wieder angeboten werden können. Auch sportliche Wettkämpfe sind – mit entsprechenden Schutzvorkehrungen (Maskenpflicht etc.) und ohne Publikum – wieder möglich. Einzig auf den Schwimmunterricht ab der 4. Klasse wird weiterhin verzichtet.
2. Musikunterricht
Musikunterricht und musikalische Aktivitäten sind unter Einhaltung der entsprechenden Schutzkonzepte auf allen Stufen der Volksschule wieder erlaubt. Insbesondere kann auch wieder in klassenübergreifenden Gruppen gesungen und musiziert werden.
3. Freifächer und Kurse
Freiwillige Unterrichtsangebote wie Freifächer und Kurse, Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK), Religionsunterricht etc. können unter Einhaltung der entsprechenden Schutzkonzepte wieder klassenübergreifend und im Präsenzunterricht durchgeführt werden.
4. Veranstaltungen und schulische Anlässe
Der Besuch von Museen und Bibliotheken sowie kulturelle Angebote für einzelne Klassen (Lesungen, Kino-/Theatervorführungen etc.) sind unter Einhaltung der entsprechenden Schutzkonzepte ab 15. März ebenfalls wieder möglich.
Weiterhin unzulässig bleiben Lager, Exkursionen mit Übernachtungen und klassenüber-greifende Schulfeste und Veranstaltungen mit Ausgabe von Speisen und Getränken.
Der Aufenthalt von erwachsenen Personen, welche nicht zum Schulbetrieb gehören, ist weiterhin auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Elternabende und Aufführungen mit Teilnahme von Eltern etc. sind deshalb nicht möglich bzw. sollen virtuell durchgeführt werden.
Elterngespräche sind unter Einhaltung der Abstands- und Hygienemassnahmen zulässig (alle am Gespräch Beteiligten tragen eine Schutzmaske).
5. Maskentragpflicht verlängert
Die Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse wird bis zu den Frühlingsferien, auf jeden Fall aber bis zum 30. April 2021, verlängert. Die aktuellen Quarantäneregeln verlangen, dass in Schulklassen ohne Maskentragpflicht (Kindergarten bis 3. Klasse) bereits bei einem angesteckten Kind die ganze Klasse und die Lehrpersonen in Quarantäne geschickt werden. Um zu verhindern, dass zu viele Klassen in Quarantäne gehen müssen und um weiterhin auch bei klassenübergreifenden Aktivitäten einen möglichst uneingeschränkten Schulbetrieb zu ermöglichen, wird deshalb die Maskentragpflicht ab der 4. Klasse vorläufig beibehalten.
Über die konkrete Umsetzung der neuen Massnahmen wird Sie Ihre Schule bei Bedarf direkt informieren.
Ich freue mich, dass die Lockerungen nun wieder gemeinsames Singen, Musizieren, den freiwilligen Schulsport sowie den Besuch von Freifächern möglich machen. Damit gewinnen die Schulen wieder ein kleines Stück Normalität zurück – mit der Hoffnung, dass es so weitergeht.
Ich danke Ihnen für die Kenntnisnahme und grüsse Sie herzlich.
Filippo Leutenegger, Stadtrat
Vorsteher Schul- und Sportdepartement
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