Nach wie vor bereitet die Infektionslage Sorgen und der Kanton hat daher eine weitere Verschärfung der COVID-19 Schutzmassnahmen an den Schulen beschlossen. Was im neuen Jahr gilt wird im Leitungszirkular Corona Update 65 beschrieben.
1. Maskentragpflicht nach den Weihnachtsferien ab 1. Klasse
Die Maskentragpflicht wird gemäss Vorgabe des Kantons ab dem 3. Januar 2022 auch auf Schülerinnen und Schüler der 1. bis 3. Primarschulklassen ausgeweitet.
In Schulen mit besonders hohen Infektionszahlen kann diese Massnahme für eine beschränkte Zeit auch auf den Kindergarten ausgeweitet werden.
Hat Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen einen ärztlichen Maskentragdispens, sollten Sie der Schule eine Kopie des Dispenses einreichen. Zudem müssen Sie wöchentlich ein negatives Testergebnis für Ihr Kind vorweisen (Selbsttests werden nicht anerkannt). Letzteres entfällt, wenn Ihr Kind an den wöchentlichen repetitiven Testungen der Schule teilnimmt.
Die Maskenpflicht gilt bis am 24. Januar 2022.
2. Infektionslage an den Schulen
In der letzten Woche (KW 49) wurden 496 Infektionen gemeldet. Diese betrafen 428 Schulkinder und 68 Mitarbeitende. Damit wurde ein neuer Höchststand erreicht. In der Vorwoche (KW 48) waren es 462 Fälle. Betroffen waren 404 Schulkinder und 58 Mitarbeitende.
Pädiatrie Schweiz, die professionelle Organisation für alle Kinderärztinnen und Kinderärzte in der Schweiz, hat in ihrem aktuellen Newsletter bestätigt:
- Dass die Krankheitslast durch COVID bei Kindern in der Regel klein ist und PIMS (Paediatric Inflammatory Multisystem Syndrome) auch unter der Deltavariante sehr selten ist. Zu Long COVID bei Kindern gibt es noch keine aussagekräftigen Daten.
- Dass die Reihentests sinnvoll sind, weil dadurch ein nahezu regulärer Schulbetrieb ermöglicht wird.
3. Repetitive Testungen werden fortgeführt
Auf allen Schulstufen wird das repetitive Testen weiterhin dringend empfohlen. In der Stadt Zürich testen rund 90 Prozent der Schulen regelmässig.
Trotz Maskenpflicht ab der 1. Klasse werden die repetitiven Reihentests auch nach den Weihnachtsferien durchgeführt. Diese sind dann besonders wichtig, da so symptomlose Infektionen erkannt und Ansteckungsketten durchbrochen werden können.
Die Teilnahme an den Reihentests bietet verschiedene Vorteile und führt insbesondere zu Quarantäne-Erleichterungen.
4. Fehlendes Schulpersonal
Viele Mitarbeitende an den Schulen sind von einer Infektion oder Quarantänemassnahmen betroffen. Der Stellenmarkt ist zurzeit sehr angespannt. Sollte sich die Lage weiter verschärfen, besteht die Gefahr, dass die Schulen nach den Weihnachtsferien nicht mehr alle Leistungen erbringen können. Dies kann beispielsweise zum Ausfall von Schulstunden oder anderen Angeboten führen. Dafür bitte ich Sie um Verständnis und ich werde mich gemeinsam mit den Kreisschulbehörden dafür einsetzen, dass der Schulbetrieb möglichst aufrechterhalten werden kann.
Über allfällige repetitive Testungen und Quarantänemassnahmen oder weitergehende Schutzmassnahmen wird Sie die Schule Ihres Kindes direkt informieren. Das kantonale Contact-Tracing entscheidet abschliessend über Quarantänemassnahmen oder über Ausbruchstestungen an Schulen, welche nicht am repetitiven Testen teilnehmen.
Ich danke Ihnen, Ihren Kindern und dem gesamten Schulpersonal für die ausserordentlichen Leistungen, die Sie alle erbracht haben. Nur dank dieser gemeinsamen Anstrengung und Unterstützung war es möglich, das sehr anspruchsvolle Jahr zu meistern.
Geniessen Sie die anstehenden Feiertage im Kreise Ihrer Familie – erholen und entspannen Sie sich, damit Sie das neue Jahr mit neuer Energie in Angriff nehmen können.
Ich wünsche Ihnen besinnliche Weihnachtstage, einen guten Rutsch ins neue Jahr und grüsse Sie herzlich.
Filippo Leutenegger, Stadtrat
Vorsteher Schul- und Sportdepartement
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