Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat gestern, mit Urteil vom 3. Juni 2021, die Maskentragpflicht an der Primarschule bis auf weiteres aufgehoben. Die Meinungen zur Maskentragpflicht an der Schule sind kontrovers. Neben Befürwortern gibt es auch viele kritische Eltern. Gegen die vom Kanton verfügte Maskenpflicht haben Eltern Beschwerde eingereicht. Die detaillierte Begründung des Entscheids steht im Urteil. Zusätzliche Informationen finden Sie auch in der Medienmitteilung des Regierungsrats.
Konkret heisst dies, dass an unseren Schulen die Maskenpflicht in der 4. bis 6. Klasse ab Montag, 7. Juni, aufgehoben ist. Es ist damit zur rechnen, dass dies bis zu den Sommerferien so bleibt. Die Lage wird zum Schuljahresbeginn neu beurteilt. Ab sofort ist das Tragen einer Maske also keine Pflicht mehr, wird aber von der Stadt Zürich und dem Volksschulamt weiterhin empfohlen. Alle anderen Schutzmassnahmen gelten unverändert. Insbesondere die Maskentragpflicht an der Sekundarschule sowie für Erwachsene bleibt bestehen.
Weitere Informationen sind im heutigen Leitungszirkular Corona Update 52 des Volkschulamts festgehalten.
Bitte beachten Sie, dass die Quarantänebestimmungen bei nahem Kontakt nach wie vor in Kraft sind. Das Contact Tracing kann Quarantänemassnahmen anordnen, wenn bei Infektionen in der Schule die Schutzmassnahmen nicht eingehalten wurden. Die Erfahrung zeigt, dass durch das Maskentragen solche Quarantänemassnahmen oft verhindert werden können. Denn diese sind für die Kinder, Eltern und die Schule eine erhebliche Belastung.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern ein erholsames Wochenende und einen guten Start in die neue Woche.
Herzliche Grüsse
Filippo Leutenegger, Stadtrat
Vorsteher Schul- und Sportdepartement
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