Ukraine-Sonderbeiträge an Kulturorganisationen
Die Stadt Zürich vergibt Sonderbeiträge an Kulturorganisationen zur Unterstützung von geflüchteten Kulturschaffenden in Höhe von insgesamt 400'000.- Franken
Die Stadt Zürich lancierte im Sommer 2022 ein befristetes Förderinstrument zur Unterstützung von Kulturschaffenden, die wegen des Kriegs gegen die Ukraine geflüchtet sind. Der Gemeinderat hat hierzu am 13. Juli 2022 einen Nachtragskredit in Höhe von 400 000 Franken bewilligt. Mit den Mitteln können Sonderbeiträge an Kulturorganisationen ausgerichtet werden, die Angebote zur Unterstützung dieser geflüchteten Kulturschaffenden schaffen.
Beitragsberechtigt waren Kulturorganisationen, die ihren Sitz in der Stadt Zürich haben oder in der Stadt Zürich wirken und ein solches Angebot in der Stadt Zürich schaffen. Die Ausschreibung lief bis zum 30. September 2022. Es wurden insgesamt 21 Gesuche bei der Stadt Zürich eingereicht.
Stadt Zürich Kultur ist sehr erfreut, dass die Ausschreibung auf grosses Interesse gestossen ist, und begrüsst das grosse Engagement für geflüchtete Kulturschaffende. Es haben sich sowohl bestehende Kulturorganisationen als auch neu formierte Trägerschaften mit Projekten beworben, die es geflüchteten Kulturschaffenden aus der Ukraine möglich machen, ihre Profession auszuüben – oftmals gemeinsam mit Schweizer Berufskolleg*innen. Die Eingaben waren sehr vielfältig und umfassten die Bereiche Musik, Bildende Kunst, Performance und Literatur. Für die Beurteilung hat die Jury folgende Schwerpunkte gesetzt: Wirksamkeit im Hinblick auf Anzahl Beteiligte sowie Vernetzung und Austausch mit der lokalen Szene, Realisierbarkeit der Projekte sowie Ausgewogenheit der Angebote.
Auf Empfehlung der Jury fördert die Direktion Kultur folgende zehn Gesuche (Reihenfolge alphabetisch):
About us «Neuro Music Waves»
Der Verein About us unterstützt die nach Zürich geflüchtete Regisseurin und Produzentin Mariia Kuznietsova und die Choreografin Irina Eppinher bei der Erarbeitung ihrer neuen Produktion «Neuro Music Waves». Im Stück treten ukrainische und schweizerische Tänzer*innen, Akrobat*innen und Musiker*innen gemeinsam auf. Die Vorstellungen finden am 21., 22. und 23. April 2023 im Kulturhaus Helferei statt.
Artas Foundation «Vom Ende zum Anfang»
Das Projekt besteht aus drei Bausteinen: Residenzen für Geflüchtete, Praxiseinführung in Musiktherapie, Summer School zum Thema gesellschaftlich engagierte Kunst für Kunstschaffende. Alle drei Bausteine teilen die Ziele: Künstler*innen und Kurator*innen/Kulturvermittler*innen, die wegen des Krieges in der Ukraine geflüchtet sind, nutzen die Zeit ihres Aufenthalts in der Schweiz zur Vorbereitung auf spezielle künstlerische Tätigkeiten, die in einer konfliktbetroffenen Region gesellschaftlichen Wiederaufbau unterstützen und neue Brücken über Weltanschauungsunterschiede bauen. Die drei Teilprojekte werden durchgeführt von Artas Foundation in Kooperation mit dem Zentrum für Kunst & Friedensförderung der Zürcher Hochschule für Künste (ZHdK), der Abteilung für Musik der ZHdK sowie Visarte Zürich.
Artlink «Shifting Places»
Shifting Places ist eine Initiative, die von Krieg betroffenen Künstler*innen hilft, ihre Arbeit in der Schweiz oder ihrem Ursprungsland fortzusetzen. Die Initiative ist getragen durch Artlink, ein Verein zur Förderung und Vernetzung von nationalen und internationaler Künstler*innen und richtet sich an Künstler*innen, die vor dem Krieg in die Schweiz geflohen sind oder noch in von Krieg betroffenen Ländern leben. Sie stützt sich auf drei Hauptpfeiler der künstlerischen Arbeit: Vernetzen, schaffen, teilen. Shifting Places ist ein grösser angelegtes Pilotprojekt und wird gemeinsam mit verschiedenen Kulturorganisationen in der Schweiz umgesetzt. Stadt Zürich unterstützt den in Zürich stattfindenden Teil der Angebote.
Atelier Klang und Raum «Altchemie-live Tandem Hosting Artists from Ukraine»
Atelier Klang und Raum bietet ukrainischen Musiker*innen eine Bühne, eine Plattform und einen geschützten Rahmen für die Ausübung ihres Berufs. Dabei bilden lokale Kulturschaffende Tandems mit geflüchteten Kulturschaffenden aus der Ukraine und übernehmen jeweils eine Patenschaft für ein Konzert.
Camerata Zürich «Camerata Zürich–Ukraine»
Das Projekt «Camerata Zürich–Ukraine» richtet sich an ukrainische Musiker*innen und Fotografiekünstler*innen, die aufgrund des Kriegs in die Schweiz geflüchtet sind. Das Projekt hat zum Ziel, ukrainische Kulturschaffende im Zürcher Kulturleben zu integrieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, Arbeit im Rahmen ihrer Qualifikationen zu leisten und sich mit hiesigen Kulturschaffenden zu vernetzen.
Carambole «You never dance alone!»
Die performing-arts Company Carambole initiiert und begleitet einen regelmässigen Austausch zwischen professionellen ukrainischen und Zürcher Tanzschaffenden im Tanzhaus. Von Januar bis Juni 2023 treffen sich einmal im Monat ukrainische und zürcherische Tanzschaffende zu einem zweistündigen Improvisationsabend. Ziel dieses Projekts ist es, Zürcher und ukrainische Tanzschaffende einmal im Monat beruflich und kreativ zusammen zu bringen, um einen Boden für eine potenzielle zukünftige Zusammenarbeit zu legen.
JULL «Gruss aus der Zukunft»
12 ukrainische Kinder schreiben im Jungen Literaturlabor JULL mit Autor*innen und Übersetzer*innen – unter anderen eine aus der Ukraine geflüchtete Übersetzerin und Autorin – und treten mit ihren Texten am Vorlesefest des Literaturhauses auf. Zu erwarten ist ein vielfältiger Chor junger und jüngster Autor*innen – ein Gruss aus der Zukunft.
Soundscapes.live «STREET BALLADS III - UKRAINE»
Das Kollektiv soundscapes.live arbeitet disziplinübergreifend, vernetzt kulturelle Akteur*innen und kooperiert mit Partnerorganisationen weltweit, um Räume des Austauschs und der Partizipation zu schaffen. Für das Projekt werden geflüchtete sowie Zürcher Kulturschaffende einen Live-Soundscape umsetzen. Der Live-Soundscape besteht aus gesprochenen Beiträgen, mit eigens dafür produzierten literarischen Texten und einer klanglichen und darstellerischen Komponente, die das Ganze zu einer choreografierten Aufführung zusammenführen.
Theater PurPur «der Geschichten Raum – Ankommen in einer fremden Stadt»
Mit dem Projekt «Geschichten Raum» bietet das Theater PurPur geflüchteten Kulturschaffenden rasch und niederschwellig eine erste Möglichkeit, in ihrem Berufsfeld tätig zu werden und ein Netzwerk aufzubauen, das auch längerfristig trägt. Ein*e geflüchtete Künstler*in aus der Ukraine und ein*e Künstler*in aus der lokalen Szene bilden ein Tandem und entwickeln unter dem Titel «Geschichten Raum» ein gemeinsames Bühnenformat für wechselnde Gruppen von Kindern und ihre Begleitpersonen.
2402 forum «on films, discussions and Ukraine»
2402 forum veranstaltet als neu formierte Trägerschaft die Film- und Diskussionsreihe «2402 forum:on films, discussions and Ukraine» und möchte damit ein Gespräch über die Verknüpfung zwischen Kultur und Lebensrealitäten im Krieg öffnen. Es werden ukrainische Filme gezeigt und jeweils ein*e geflüchtete ukrainische Künstler*in als Gast eingeladen. Ziel ist es, einen Raum für den Austausch zwischen den lokalen und geflüchteten Gästen über Kultur und Politik zu bieten und ästhetische Erfahrungen zu teilen.
Stadt Zürich Kultur unterstützt mit einem einmaligen Förderinstrument Zürcher Kulturorganisationen, die Arbeits-, Produktions- oder Vernetzungsmöglichkeiten für geflüchtete Kulturschaffende anbieten, die wegen des Kriegs gegen die Ukraine geflüchtet sind. Ziel ist es, den geflüchteten Kulturschaffenden niederschwellig und schnell Zugang zu Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten sowie die Vernetzung mit der lokalen Kulturszene zu ermöglichen.
Die mögliche Beitragshöhe pro Gesuch ist Fr. 5000.– bis Fr. 70 000.– je nach Umfang des Projekts oder Angebots. Für die Unterstützung steht insgesamt ein Förderbeitrag von Fr. 400 000.– zur Verfügung.
Die Gesuchstellung erfolgt ausschliesslich über das elektronische Gesuchsportal. Das Online Portal wird ab dem 1. September 2022 geöffnet. Gesuche müssen bis 30. September 2022 eingereicht werden.
Die unterstützten Projekte müssen bis Ende 2023 in der Stadt Zürich realisiert werden.
Beitragsberechtigt sind Kulturorganisationen (Institutionen, Verbände, Vereine, Trägerschaften u.a.), die Sitz in der Stadt Zürich haben oder in der Stadt Zürich wirken und ein solches Angebot in der Stadt Zürich schaffen. Auch bereits subventionierte Kulturinstitutionen sind beitragsberechtigt, sofern sich der Zweck der Unterstützung mit Sonderbeiträgen aus dem Rahmenkredit von einem bereits geförderten Grundauftrag unterscheidet.
Kulturorganisationen können sich um einen Beitrag bewerben, wenn sie einem oder mehreren geflüchteten Kulturschaffenden eines oder mehrere dieser Angebote zur Unterstützung zur Verfügung stellen:
- Arbeitsmöglichkeit mit Honorar
- Praktikum mit Honorar
- Produktionsmöglichkeit mit Honorar
- Vernetzungsangebote mit lokalen Kulturschaffenden
- Vermittlung zwischen lokalen, bestehenden Angeboten und geflüchteten Kulturschaffenden
- weitere Angebote oder Massnahmen, die geflüchtete Kulturschaffende unterstützen.
Die Angebote müssen Kulturschaffende unterstützen, die wegen des Kriegs gegen die Ukraine geflüchtet sind. Dies umfasst nicht nur Kulturschaffende, die aus der Ukraine geflohen sind, sondern auch Kulturschaffende, die wegen des Kriegs gegen die Ukraine aus einem anderen Land geflohen sind. Die unterstützten Kulturschaffenden müssen über die erforderliche Arbeitserlaubnis verfügen. Dies ist durch die Kulturorganisationen entsprechend zu prüfen und sicherzustellen.
Die Unterstützungsangebote der Kulturorganisationen müssen sich direkt an die geflüchteten Kulturschaffenden richten. Nicht unterstützt werden daher beispielsweise künstlerische Projekte oder Podiumsdiskussionen zu Themen wie Ukraine oder Krieg, die ausschliesslich durch Zürcher Kulturschaffende umgesetzt werden.
Möglich ist eine Unterstützung von Projekten oder Gruppen, die sowohl einen oder mehrere geflüchtete Kulturschaffende als auch Zürcher Kulturschaffende umfassen. Möglich ist zudem eine Unterstützung einer Kulturorganisation, die Vermittlungsarbeit leistet, indem sie den Bedarf der geflüchteten Kulturschaffenden und die bestehenden Angebote koordiniert.
Die Angebote müssen in der Stadt Zürich stattfinden.
Die Organisationen bewerben sich mit einem Gesuch. Gesuche werden ausschliesslich elektronisch ab dem 1. September 2022 über die Online-Gesuchserfassung entgegengenommen.
Das Gesuch umfasst einen Projektantrag inklusive Budget. Der Projektantrag kann in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Er muss als PDF-Format eingereicht werden. Andere Formate können aus technischen Gründen nicht gelesen werden. Der Projektantrag (max. 5 A4-Seiten bzw. max. 18 000 Zeichen inkl. Leerzeichen) soll das Vorhaben inhaltlich beschreiben und über die geplante Umsetzung informieren. Folgende Punkte müssen im Projektantrag enthalten sein:
- Titel
- Inhaltliche Beschreibung des Angebots
- Aufzeigen, wie das Angebot konkret geflüchtete Kulturschaffende unterstützt
- Auflistung der Beteiligten mit Rolle bzw. Verantwortlichkeit
- Budget und Finanzierungsplan (geschätzter Aufwand und Ertrag)
- Zeitplan für die Umsetzung
Der Projektantrag soll es der Jury (siehe unter «Wie funktioniert der Auswahlprozess») ermöglichen, die Angebote anhand der inhaltlichen Kriterien zu beurteilen (siehe unter «Was sind die Auswahlkriterien»).
1. Dienstabteilung Kultur: Prüfung der formalen Kriterien
Nach Ablauf der Eingabefrist prüft die Dienstabteilung Kultur, ob ein Gesuch die formalen Kriterien erfüllt. Die formalen Kriterien müssen alle erfüllt sein (siehe unter «Was sind die Auswahlkriterien»).
2. Jury: Beurteilung anhand der inhaltlichen Kriterien
Alle Gesuche, die die formalen Kriterien erfüllen, werden von der Jury inhaltlich beurteilt (siehe unter «Was sind die Auswahlkriterien»). Die Jury spricht ihre Empfehlung zu Handen der Direktion Kultur aus, die auf Grundlage dieser Empfehlung definitv entscheidet, welche Gesuche gefördert werden.
Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:
- Barbara Basting, Ressortleitung Bildende Kunst
- Anna Bürgi, Ressortleitung Tanz
- Jeannine Hirzel, Fachkommission E-Musik
Formale Kriterien
Folgende formale Kriterien müssen gleichzeitig (kumulativ) erfüllt sein:
- Gesuche werden ausschliesslich elektronisch entgegengenommen.
- Gesuche müssen vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Sämtliche Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Andere Formate können technisch nicht gelesen werden und werden nicht akzeptiert. Unvollständig oder zu spät eingegangene Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
- Der Projektantrag hat eine Länge von max. 5 A4-Seiten bzw. max. 18 000 Zeichen inkl. Leerzeichen und ist vollständig – das heisst, er enthält die geforderten Punkte (siehe «Wie bewerben sich Organisationen»).
- Das Gesuch ist von einer Kulturorganisation (Institutionen, Verbände, Vereine, Trägerschaften u.a.) eingereicht, die Sitz in der Stadt Zürich hat oder in der Stadt Zürich (Zürich-Bezug) wirkt und ein solches Angebot in der Stadt Zürich schafft.
- Das Angebot unterstützt Kulturschaffende, die aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine geflüchtet sind.
- Es liegen keine Ausschlussgründe vor.
Ausgeschlossen ist eine Unterstützung bei:
- Vorhaben, die im Rahmen von Schulprojekten oder einer Aus- und Weiterbildung entstehen (Bsp. Master- und Bachelor-Arbeiten)
- Gewinnorientierten Vorhaben, die keine öffentliche Förderung benötigen
- Vorhaben mit diskriminierendem Inhalt (Bsp. Sexismus, Rassismus, Gewaltverherrlichung)
- Künstlerischen Projekte oder Podiumsdiskussionen zu Themen wie Ukraine oder Krieg, die ausschliesslich durch Zürcher Kulturschaffende umgesetzt werden
- Vorhaben für bereits umgesetzte Projekte oder Projekte, die nicht im Rahmen der angegebenen Fristen umgesetzt werden (können)
Inhaltliche Kriterien
Die Jury beurteilt die Gesuche u.a. anhand folgender Fragestellungen (inhaltliche Kriterien):
Zweck und Wirksamkeit des Angebots:
- Sind die Ziele des Angebots nachvollziehbar und zweckmässig?
- Ist das Angebot genügend konkretisiert?
- Wen erreicht das Angebot?
Realisierbarkeit des Angebots:
- Sind Organisation und die Verantwortlichen der Umsetzung definiert?
- Ist die Umsetzung des Angebots realistisch geplant und kalkuliert?
- Entsprechen die Angebote den Bedürfnissen der Kulturschaffenden?
- Bilden die Angebote die verschiedenen Sparten der Kulturszene ab bzw. werden durch die Angebote Kulturschaffende verschiedener Sparten unterstützt?
Termine im Überblick
14.07.2022 | Veröffentlichung |
01.09.2022 | Öffnung Portal Online-Gesuchseingabe |
30.09.2022 | Ende Eingabefrist |
03.11.2022 | Kommunikation Entscheide |
31.12.2023 | Realisierung der Projekte |