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Stadtrat möchte vorzeitigen Heizungsersatz weiter fördern

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat die definitive Einführung von Fördergeldern für den vorzeitigen Ersatz fossiler Heizungen. Diese Förderung soll den notwendigen Umstieg auf umweltfreundliche Lösungen beschleunigen und damit zum Erreichen des Netto-Null-Ziels beitragen.

22. Mai 2024

Seit 2022 besteht das Pilot-Förderprogramm «Heizungsersatz und Heizungsoptimierung». Es unterstützt unter anderem den vorzeitigen Ersatz von Öl- und Gasheizungen finanziell und läuft noch bis zur Ausschöpfung der dafür bewilligten Gelder oder spätestens bis Ende 2024. Das Programm trifft auf eine starke Nachfrage und erzielt die gewünschte Wirkung: Es beschleunigt den Ersatz von fossilen Heizungen. Vor diesem Hintergrund beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, den vorzeitigen Heizungsersatz dauerhaft mit Fördergeldern zu unterstützen. Er legt ihm zu diesem Zweck eine entsprechende Verordnung vor. Die darauf basierende Förderung «Vorzeitiger Heizungsersatz» soll zeitlich nahtlos an das Pilotprogramm anschliessen. Für die Fördergelder rechnet der Stadtrat bis 2040 mit gebundenen Ausgaben in der Höhe von rund 19 Millionen Franken.

Viele Heizungen sind noch nicht amortisiert

Stadtrat Michael Baumer, Vorsteher des Departements der Industriellen Betriebe, betont den Nutzen der Förderung: «Die Liegenschaftseigentümer*innen spielen eine zentrale Rolle beim Umbau der Wärmeversorgung. Mit der Förderung wollen wir sie weiterhin dabei unterstützen, ihre Öl- oder Gasheizung möglichst bald gegen eine fossilfreie Lösung auszutauschen.» In der Stadt Zürich waren Ende 2023 immer noch fast 19 000 fossile Heizungen in Betrieb. Sie verursachen zusammen mehr als die Hälfte der direkten Treibhausgasemissionen auf Stadtgebiet. Rund vierzig Prozent dieser Heizungen sind jünger als 10 Jahre. Das kantonale Energiegesetz verlangt grundsätzlich, fossile Heizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch eine umweltfreundliche Lösung zu ersetzen. «Um das von der Stadtzürcher Stimmbevölkerung beschlossene Netto‑Null‑Ziel bis 2040 zu erreichen, braucht es einen möglichst raschen Umstieg. Das Förderprogramm schafft die notwendigen Anreize dafür», erklärt Stadtrat Andreas Hauri, Vorsteher des Gesundheits- und Umweltdepartements.

Gemäss der Vorlage sollen Eigentümerschaften künftig Fördergelder erhalten, wenn sie eine fossile Heizung, die weniger als 15 Jahre alt ist, durch eine umweltfreundliche Lösung wie beispielsweise eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss ersetzen. Die Höhe des Beitrags ist dabei abhängig von der Leistung und der Anzahl Betriebsjahre der ersetzten Heizung: Je jünger diese ist und je höher die Leistung, desto höher fallen die Fördergelder aus.

Einheitliche Bedingungen

Die Verordnung zur Förderung «Vorzeitiger Heizungsersatz» soll weiter auch in der ganzen Stadt einheitliche Rahmenbedingungen für die finanzielle Unterstützung des vorzeitigen Ersatzes fossiler Heizungen schaffen: Die Förderung soll für Ölheizungen im gesamten Stadtgebiet gelten sowie für Gasheizungen in Gebieten, wo noch keine Stilllegung des Gasverteilnetzes beschlossen ist. In Gebieten mit einem entsprechenden Stadtratsbeschluss zur Gasverteilnetzstilllegung existiert bereits eine Entschädigungsregelung für den Ersatz von Gasgeräten, deren Investitionskosten noch nicht vollständig amortisiert sind. Sie basiert auf den Ausführungsbestimmungen zur Wärmeversorgungsverordnung. Die neue Förderung ist bezüglich Beitragsbemessung und zugrunde gelegter Amortisationsdauer analog ausgestaltet.

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