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Biken

stadt-zuerich.ch/biken

Biken hat sich zu einer etablierten Trendsportart entwickelt. Die Bedürfnisse nach Möglichkeiten, sich auf dem Bike auszutoben hat Grün Stadt Zürich erkannt. Damit der Spass auf dem Bike nicht zum Ärger für andere Erholungssuchende und Sporttreibende oder Wildtiere wird, stehen Trails und Parcours zur Verfügung. Respekt und Rücksicht sind ständige Begleiter, auch auf dem Bike. Die Stadt Zürich ist Wildschonrevier. Biken ist nur auf den dafür vorgesehenen Waldstrassen, Tracks und Trails erlaubt.

Mountainbike-Codex der Stadt Zürich

Biken am Uetliberg

Der Uetliberg bietet viel für Bikende und andere Erholungssuchende. Bitte halten Sie sich an die Regeln und stehen Sie ein für ein friedliches Miteinander.

Der Schlittelweg als Zubringer zum Biketrail Triemli darf mit dem Velo bergauf befahren werden.

Informationen zu Sperrungen

Informationen über allfällige Sperrungen finden Sie hier.

Biketrail Triemli

Der Biketrail Triemli ist ein Mountainbike-Singletrail. Der schmale Pfad ist meist nur 30 bis 60 cm breit und 3.5 km lang. Mit einem durchschnittlichen Gefälle von 10 % ist er streckenweise sehr steil. Das erfordert Geschicklichkeit und eine gute Beherrschung des Bikes.

Biketrail Höckler

Auch der Singletrail am Höckler hat es in sich. Der schmale Pfad ist meist nur 30 bis 60 cm breit, 3 km lang und streckenweise sehr steil. Mut, Geschicklichkeit und eine gute Beherrschung des Bikes sind nötig, um die Abfahrt bewältigen zu können.

Biketrail Allmend

Zwischen Albisgüetli und Allmend haben Gelegenheitsfahrerinnen -und fahrer und insbesondere Kinder die Möglichkeit den Bikesport auf einem attraktiven Trail zu erlernen. Mit Elementen in verschiedenen Schwierigkeitsstufen einer Breite von 1 m und einem moderaten Gefälle von ca. 5 % bietet der Trail optimale Voraussetzungen, um die fahrerischen Fähigkeiten zu verbessern.

Biketrail Adlisberg

Auf dem Biketrail Adlisberg lässt es sich vom Weierholz bis zum Stöckentobel biken. Der Mountainbike-Singletrail ist meist nur 30 bis 60 cm breit und 2.3 km lang. Der obere Teil bis zum Degenried ist für auch für Bike-Neulinge gut geeignet. Der untere Teil ist eher steil, aber mit etwas Übung problemlos zu fahren.

Pumptrack Zürichberg

Der Pumptrack beim Schlachtendenkmal am Zürichberg ist ein kurzer, welliger Rundkurs mit Steilwandkurven. Die kleinen Wellen sind 30 bis 50 cm hoch und bis 1.2 m lang. Durch rhythmische Arm-und Beinbewegungen, dem Pumpen, wird der Schwung optimal ausgenutzt, ohne in die Pedale treten zu müssen. Pumptracks nutzen alle Bikenden gerne, ob Kinder, Anfänger oder Profis.

Bikepark Allmend

Der Bikepark bietet sowohl Anfängerinnen und Anfängern als auch geübten Bikerinnen und Bikern ein interessantes Sport- und Übungsgelände. Die Anlage vereint die drei Teilbereiche BMX, Jumptrack und Pumptrack und ist so ausgestaltet, dass auch Schulsportkurse zur Fahrtechnik angeboten werden können.

Murmeliwiese

Der Bikeparcours im Quartier Friesenberg zwischen Staudenweg und Bachtobelstrasse besteht aus Steilwandkurven und Tables, über die auch gesprungen werden kann. Zusammen mit dem Pumptrack ist ein abwechslungsreicher Fahrspass für Kinder garantiert.

Kinderparcours GZ Buchegg

Der Bikeparcours besteht aus kleinen Jumps und Pumptrack Elementen für die grösseren Kinder und kleinen Wellen und Steilwandkurven für die jüngsten Biker. Der Parcours ist für Kinder von 2 bis 12 Jahren konzipiert und kann mit Fahrrädern und Laufrädern befahren werden.

Velopark Höngg

Der Bikeparcours neben dem Bauspielplatz Rütihütten ist eine Anlage aus Wellen und Kurven. Der Parcours ist für Kinder von 2 bis 12 Jahren konzipiert und kann mit Fahrrädern und Laufrädern befahren werden.

Wo darf nicht gefahren werden?

Das Biken ist erlaubt auf dem offiziellen Strassen- und Wegenetz sowie den offiziellen Biketrails. Die Auslegung dazu war jüngst in Diskussion. Die Stadt Zürich hat ihre Haltung in der Medienmitteilung vom 8. Februar 2023 formuliert. Unabhängig davon dürfen weiterhin keine Strassen und Wege befahren werden, die mit allgemeinen Fahrverboten belegt sind. Ebenfalls verboten bleibt das Befahren von Rückegassen (einzig zur Waldbewirtschaftung genutzte Fahrspuren) sowie das Fahren abseits von Strassen und Wegen oder Pfaden und Trails, die durch illegales Befahren in der Vergangenheit entstanden sind. Es dürfen keine eigenen Trails oder Bauten im Wald erstellt werden.   

Weitere Informationen

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