
Eingriffe und Behandlungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn Sie umfassend informiert wurden und Sie uns Ihr Einverständnis gegeben haben. Das Einverständnis erfolgt in der Regel schriftlich.
Ihr*e Ärzt*in wägt die Vor- und Nachteile einer Behandlung sorgfältig ab und bespricht sie mit Ihnen. Wenn Sie die Behandlung entgegen ärztlichem Rat ablehnen bzw. abbrechen möchten, müssen Sie über die möglichen Folgen aufgeklärt werden. In diesem Fall übernehmen Sie mit Ihrer Unterschrift die Verantwortung für Ihre Entscheidung. Zögern Sie nicht, das Gespräch mit uns zu suchen, wenn Sie Bedenken oder Unsicherheiten in Bezug auf eine Behandlung oder einen Eingriff haben.
Das gesamte Spitalpersonal untersteht der Schweigepflicht. Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand an Dritte werden nur mit Ihrem Einverständnis erteilt. Ausnahmen bilden die Hausärzt*innen oder die zuweisenden Ärzt*innen sowie Ihre Bezugspersonen. Bitte informieren Sie Ihre*n Ärzt*in, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.
Im Dienst der zukünftigen medizinischen Entwicklung und zum Wohl von zukünftigen Generationen werden klinisch-wissenschaftliche Untersuchungen und Studien durchgeführt. Medizinische Daten unserer Patient*innen werden zuvor grundsätzlich anonymisiert und – wenn von Gesetzes wegen erforderlich – durch die Kantonale Ethikkommission Zürich bewilligt. Selbstverständlich ist uns der Schutz unserer Patient*innen sehr wichtig.
Grundsätzlich steht Ihnen ein umfassendes Einsichtsrecht in Ihre Patient*innen-Dokumentation zu. Im Weiteren können Sie alle selbstgemachten Angaben zu Ihrer Person und Ihren früheren Krankheiten auf ihre Richtigkeit überprüfen. Dieses Einsichtsrecht bleibt über Ihren Spitalaufenhalt hinaus bestehen.
Mehr zum Patient*innen-Gesetz erfahren Sie in der Broschüre «Meine Rechte und Pflichten – Informationen zum Spitalaufenthalt», herausgegeben von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich und dem Verband Zürcher Krankenhäuser.
Die Videoüberwachung bezweckt den Schutz von Personen und Sachen auf dem Areal des Stadtspitals Zürich.
Die Hausordnung dient der Aufrechterhaltung eines geordneten Spitalbetriebs und der Sicherheit von Patient*innen, des Personals sowie der Besucher*innen.