Die Kosten für die medizinischen Behandlungen werden in der Regel von den Versicherungen (Kranken-, Unfall-, Militär- oder Invalidenversicherung) getragen.
Unerwünschte Überraschungen in Kosten- und Versicherungsfragen gilt es zu vermeiden. Vor einem stationären Spitalaufenthalt empfehlen wir Ihnen, mit Ihrer Versicherung abzuklären, ob sämtliche zu erwartenden Kosten Ihres Spitalaufenthalts gedeckt sind.
Rechtsgrundlagen
Die entsprechenden Spitalpauschalen für die stationäre Behandlung in den verschiedenen Pflegeklassen sowie die Preiskataloge für die Arzthonorarstellung im Zusatzversichertenbereich finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten:
Halbprivat- und Privatversicherte
Als halbprivat- oder privatversicherte Person bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Patient*innenenanmeldeformular, dass Sie über die entsprechende Versicherungsdeckung verfügen und dementsprechend behandelt werden möchten.
Die beiden obersten Etagen im Bettenhaus Triemli sind für die Privatstation «Stadtspital Premium» reserviert. Alle Zimmer bieten eine spektakuläre Aussicht, entweder über die Stadt Zürich, den Zürichsee oder auf den Uetliberg. Privatversicherte genesen in exklusiv ausgestatteten Ein-Bett-Zimmern. Halbprivatversicherte erholen sich in grosszügigen Zwei-Bett-Zimmern.
Ausserkantonal wohnhafte Personen
Von Gesetzes wegen gilt seit 1. Januar 2012 in der Schweiz die freie Spitalwahl, so dass Sie auch ein Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons aufsuchen können. Grundsätzlich gilt, dass ausserkantonale Behandlungen nur bei medizinisch indizierten Behandlungen oder mit einer entsprechenden Zusatzversicherung («Allgemein ganze Schweiz») ohne zusätzliche Selbstkosten von der Krankenkasse übernommen werden können.
Medizinisch indizierte Behandlungen liegen vor bei:
- Notfällen
- Medizinisch notwendigen Behandlungen, die im Wohnkanton nicht durchführbar sind und zwischen dem Stadtspital Zürich und dem Wohnkanton eine Leistungsvereinbarung für die jeweiligen Behandlungen besteht
- Medizinisch notwendigen Behandlungen, wobei keine Leistungsvereinbarung zwischen dem Wohnkanton und dem Stadtspital Zürich besteht und eine Kostengutsprache seitens Wohnkanton vorliegt
Patient*innen, die nicht über eine Zusatzversicherung («Allgemein ganze Schweiz») verfügen, empfehlen wir, Folgendes zu beachten: Ihre Versicherung bzw. die Gesundheitsdirektion Ihres Wohnkantons zahlen unter Umständen lediglich die Kosten, welche bei gleicher Behandlung im Wohnkanton anfallen würden (Referenztaxe). In den einzelnen Kantonen können die jeweiligen Referenztaxen unterschiedlich hoch ausfallen. Die über die Referenztaxe des Wohnkantons hinausgehenden und daher nicht versicherten Behandlungskosten gehen zu Ihren Lasten.
Fragen und Auskunft
Falls Sie Fragen zur Kostenübernahme oder Ihrem Spitalaufenthalt haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Patientenaufnahme Stadtspital Zürich Triemli
Birmensdorferstrasse 497
8063 Zürich
Telefon Externer Link:+41 44 416 03 22
Patientenaufnahme Stadtspital Zürich Waid
Tièchestrasse 99
8037 Zürich
Telefon Externer Link:+41 44 417 23 03