Beim Einkauf von Gütern und Dienstleistungen richtet sich die Stadt Zürich nach sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten.
Die Vergaben erfolgen dezentral und im Rahmen des öffentlichen Beschaffungsrechts. Für die Stadt als Einkäuferin und für ihre Vertragsparteien gelten klare Regeln.
Die Stadt Zürich schreibt Submissionen zu Gütern, Dienstleistungen und Bauaufträgen öffentlich auf der Plattform simap.ch aus.
Die Stadt Zürich kauft Güter und Dienstleistungen nach den Prinzipien der nachhaltigen Beschaffung ein. Sie stellt hohe Anforderungen an ihre Vertragsparteien und orientiert sich als Einkäuferin an verschiedenen Richtlinien, Kriterien und Standards.
Dabei erfolgen alle Ausgaben gemäss dem städtischen Beschaffungsleitbild: Über den gesamten Lebenszyklus (Produktion, Nutzung, Entsorgung) die vorteilhaftesten Lösungen finden, sowohl soziale Aspekte als auch hohe Umweltanforderungen berücksichtigen und volkswirtschaftlich nachhaltig mit öffentlichen Mitteln umgehen. Darüber hinaus sollen die Beschaffungen auch zum Klimaschutz und zum geringeren Ressourcenverbrauch beitragen.
Die Stadt Zürich kann Lohnkontrollen bei Unternehmen durchführen, die einen Auftrag der Stadt erhalten oder eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt haben. Die Überprüfung der Lohngleichheit erfolgt im Rahmen des öffentlichen Beschaffungsrechts sowie gestützt auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungsaufträge und die Beschaffung von Gütern und den Verhaltenskodex der Stadt Zürich.
Fachstelle für Gleichstellung