Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Zürich will eine lebenswerte Stadt für alle Einwohnerinnen und Einwohner sein. Dafür setzen sich die Stadtpräsidentin und der Stadtrat ein.
Aktuell
Der Stadtrat hat den zweiten Massnahmenplan zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Der Plan für die Jahre 2024–2027 umfasst 48 Massnahmen in vier Handlungsfeldern.
Bei der Erarbeitung dieses zweiten Massnahmenplans wurden verschiedene Schwerpunkte gesetzt. Einer der Schwerpunkte lag darauf, Massnahmen aus dem ersten Massnahmenplan 2020–2022 weiterzuentwickeln. Es wurden aber auch Massnahmen in Bereichen aufgenommen, die bisher noch nicht oder nur am Rand berücksichtigt worden waren. Dazu gehören unter anderem die städtischen Sport- und Kulturangebote.
Die Stadt will Barrieren abbauen
Menschen mit Behinderung sollen möglichst ohne Einschränkungen am sozialen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen können. Bund, Kantone und Gemeinden müssen jeweils in ihren Zuständigkeitsbereichen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung beitragen. Der Stadtrat hat beschlossen, seine bisherigen Bemühungen in den kommenden Jahren gezielt fortzusetzen. Dafür wird aktuell der Massnahmenplan 2023–2026 erstellt.
Bestehende Hindernisse in allen Lebensbereichen sollen weiter abgebaut werden. Dies betrifft zum Beispiel die Bildung, die Arbeit, die Mobilität, das Wohnen, Gebäude, den öffentlichen Raum, die Freizeitangebote oder die Kommunikation. Zur Unterstützung hat der Stadtrat die Stelle der Beauftragten für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung geschaffen.
Weitere Informationen
Rechtliche Grundlagen
- Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kanton Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
- Die UNO-Behindertenrechtskonvention UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung