Die Vorabkontrolle, die das Datenschutzrecht für Vorhaben mit besonderen Risiken für die Grundrechte der Betroffenen vorsieht, wird in der Regel zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, in welchem das betreffende Vorhaben noch nicht produktiv ist. Sie ist ein konzeptionelles, planendes Instrument für die darauffolgende konkrete Umsetzung eines Vorhabens. Mit der Zustellung des Prüfungsergebnisses ist eine Vorabkontrolle grundsätzlich abgeschlossen. Bisher hat die Datenschutzstelle die nachfolgende produktive Umsetzung eines geprüften Vorhabens nur in Einzelfällen weiterverfolgt.
Im Berichtsjahr hat die Datenschutzstelle im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit beschlossen, die der Vorabkontrolle nachgelagerte produktive Umsetzung generell in den Fokus zu nehmen. Zu diesem Zweck wurde ein neues Formular eingeführt, mit dem die oberste Führungsebene einer Dienstabteilung gegenüber der Datenschutzstelle formell bestätigt, dass die Datenschutz- und Informationssicherheitsmassnahmen im Rahmen der Produktion effektiv umgesetzt werden.
Mit der Einführung dieses neuen Prozessschrittes im Rahmen der ISDS-Prüfung wird einerseits die Qualitätssicherung im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit vorangetrieben und andererseits das Verantwortungsbewusstsein auf oberster Führungsebene gestärkt.