Die Suche nach bezahlbarem Wohnraum ist vor allem für ältere Einwohner*innen der Stadt Zürich schwierig. Eine Anbieterin für solchen Wohnraum ist die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich (SAW). Sie hat im Berichtsjahr ihre Vergabepraxis überarbeitet und hierfür neu ein Online-Portal in Betrieb genommen. Dort werden, ergänzend zu den Inseraten im Tagblatt Zürich, die neu verfügbaren Wohnungen ausgeschrieben. Interessierte können sich im Portal für eine Besichtigung bewerben. Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt direkt über das System. Hierfür werden entsprechende Kriterien hinterlegt. Die Datenschutzstelle hat das neue Online-Portal im Rahmen einer Vorabkontrolle geprüft.
Die Nutzung des Online-Portals setzt voraus, dass sich Mietinteressent*innen mit ihren persönlichen Angaben registrieren. Dabei fallen zum Teil sensible Informationen an. In Form eines Datenschutzkonzeptes hatte die SAW die Datenschutzanforderungen zu dokumentieren. Im Fokus stand die gesetzmässige, zweckkonforme und verhältnismässige Datenerhebung bei den Mietinteressent*innen. Aufgrund der Sensibilität der Daten waren auch hohe Standards im Bereich der Informationssicherheit zu erfüllen. Unter anderem werden die registrierten Profile durch eine 2-Faktoren-Authentisierung geschützt.
Die digitale Prozesssteuerung hat ihre Grenzen. Ab dem Zeitpunkt der Wohnungsbesichtigung übernehmen beim Vermietungsprozess der SAW wieder Menschen die Arbeit. Die persönliche Kommunikation mit den älteren Stadtbewohner*innen als Zielgruppe spielt für die SAW eine wichtige Rolle. Eine zu weitgehende Digitalisierung könnte schnell zu Überforderungen führen und damit einer wirkungsvollen und effizienten Aufgabenerfüllung entgegenwirken. Die Datenschutzstelle erachtet es auch aus grundrechtlicher Optik als wichtig, dass bei Digitalisierungsvorhaben auch solche Überlegungen einfliessen.