Die folgende Auswertung beruht auf den abgegebenen Stimmrechtsausweisen in der Stadt Zürich. Es wurden nur Stimmberechtigte betrachtet, die bei allen vier im Jahr 2019 untersuchten Urnengängen stimmberechtigt waren.
Nur 18,8 Prozent der Stimmberechtigten beteiligten sich an allen vier untersuchten Urnengängen. Mehr als doppelt so viele, nämlich 39,3 Prozent, nahmen gar nie teil. Rund 60 Prozent der Stimmberechtigten nahmen mindestens an einem der vier untersuchten Urnengänge teil (Grafik 1).
Innerhalb der untersuchten Urnengänge war die Beteiligung an den nationalen Wahlen am höchsten. Mit 49,5 Prozent lag sie deutlich höher als an den kantonalen Wahlen (36,2 %). Die Beteiligung an den Abstimmungen im Mai war mit 41,9 Prozent auch sehr hoch. Damals wurde unter anderem über zwei nationale Vorlagen (Steuerreform STAF und EU-Waffenrichtlinie) entschieden. Im Vergleich dazu lag die Beteiligung an der Abstimmung im September (kantonale Umsetzung des Steuergesetzes) bei nur 28,6 Prozent.
3,7 Prozent der Stimmberechtigten nahmen nur an den Wahlen im März und Oktober teil. Halb so viele beteiligten sich nur an den Abstimmungen im Mai und September (Grafik 2).
Unter den Stimmberechtigten, die dreimal ihre Stimme abgaben, taten dies am meisten Personen (8,9 %) an beiden Wahlterminen und an der Abstimmung im Mai (Grafik 2).
Daraus wird vor allem ersichtlich, dass sich die meisten Zürcherinnen und Zürcher selektiv an den Urnengängen beteiligen. Interesse, Wichtigkeit und persönliche Betroffenheit entscheiden wohl darüber, ob Stimmberechtigte an einer Abstimmung oder Wahl teilnehmen. Intensiv geführte Abstimmungs- und Wahlkampagnen, welche auch medienpräsent sind – so zum Beispiel nationale Wahlen und Abstimmungen –, ziehen deutlich mehr Stimmberechtigte an die Urnen.
Grafik 3 zeigt deutlich: In den Stadtkreisen 11 und 12 nahmen besonders viele Stimmberechtigte an keinem der untersuchten Urnengänge teil. Über die Hälfte der Stimmberechtigten in den Quartieren Hirzenbach (58,6 %), Schwamendingen-Mitte (54,2 %), Saatlen (54,1 %) und Seebach (52,1 %) beteiligte sich gar nicht an den Urnengängen. Auch in den Stadtquartieren Affoltern und Altstetten gab jede zweite Person ihren Stimmrechtsausweis an keinem der untersuchten Urnengänge ab. Entsprechend wenige Stimmberechtigte nahmen in den erwähnten Quartieren an allen vier Urnengängen teil: 11 Prozent in Hirzenbach, 14 Prozent in Schwamendingen-Mitte und 12,8 Prozent in Saatlen.
Im Gegensatz dazu zieht sich vom Hönggerberg bis zum Zürichberg ein Gürtel hoher Beteiligung. Am höchsten ist sie im Stadtquartier Fluntern. Dort nahmen 26,9 Prozent an jedem untersuchten Urnengang teil und nur 24,2 Prozent an keinem. Auch in den Quartieren Rathaus (25,0 %) und Witikon (24,4 %) nahm ein Viertel der Stimmberechtigten an jedem der betrachteten Urnengänge teil. Dies sind zwar vergleichsweise viele, aber dennoch weniger als die Stimmberechtigten, die an keinem Urnengang teilnahmen (Rathaus 28,6 %, Witikon: 31,4 %). Auch im Kreis 2 und in den Stadtquartieren Friesenberg, Albisrieden, Oberstrasse und Alt-Wiedikon beteiligten sich vergleichsweise viele Personen immer (Grafik 3).
Die regelmässige Beteiligung hängt stark mit Alter und Geschlecht zusammen. Männer beteiligen sich häufiger an jedem Urnengang als Frauen (21,0 % gegenüber 16,9 %). Für Personen zwischen 21 und 79 Jahren gilt: Je älter, desto eher nahmen sie an allen vier Urnengängen teil. Dies traf auf Frauen und Männer gleichermassen zu. Ab dem 80. Lebensjahr ging die Beteiligung wieder zurück.
Bei den jüngeren Jahrgängen und den Frauen zeigte sich trotz erwarteten Mobilisierungseffekten durch die Klima- und Gleichberechtigungsdiskussion keine besonders hohe Beteiligung. Unter den 18- bis 29-Jährigen gingen nur 8,4 Prozent der Männer und 7,4 Prozent der Frauen immer an die Urne (Grafik 4).
41,2 Prozent der Frauen und 37,3 Prozent der Männer nahmen an keinem der untersuchten Urnengänge teil. Der Geschlechterunterschied wird mit zunehmendem Alter grösser. So nahmen bei den 80- bis 89-jährigen Frauen 42,8 Prozent an keinem der Urnengänge teil. Bei den Männern in derselben Altersklasse waren es nur 26,5 Prozent – ein Unterschied von 16,3 Prozentpunkten. Diese auffallende Differenz hängt vermutlich damit zusammen, dass die betreffenden Frauen erst mit über 30 Jahren zum ersten Mal an die Urne gehen durften. Anders sieht es interessanterweise bei den Jungen aus: 52,6 Prozent der 18- bis 29-jährigen Männer gaben an keinem Urnengang ihren Stimmrechtsausweis ab, bei den Frauen waren es 50,5 Prozent (Grafik 4).
Die Analyse beruht auf den eingereichten Einmalstimmrechtsausweisen (ESRA). Auf diesen ist ein persönlicher Code aufgedruckt. Dieser wurde mit einem Auszug aus dem Personenregister verglichen, der alle stimmberechtigten Personen enthält. Die ESRA werden getrennt von den Wahl- und Abstimmungsdokumenten erfasst und die gewonnenen Daten anonymisiert. Auf diese Art lässt sich bestimmen, wer am Urnengang teilgenommen, nicht aber, an welchen Abstimmungen oder Wahlen sich die betreffende Person beteiligt hat. Auch ist nicht ersichtlich, wen sie gewählt oder was sie abgestimmt hat. Nur die 223 764 Personen, welche an allen vier Urnengängen stimmberechtigt waren, wurden für die Analyse berücksichtigt.
Die Beteiligung am Urnengang stellt den Prozentanteil der abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmrechtsausweise an der Gesamtzahl der Stimmberechtigten dar.
1. Urnengang 24. März
Wahlen für den Kantonsrat und den Regierungsrat
2. Urnengang 19. Mai
Eidgenössische Volksabstimmungen:
1. Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)
2. Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung von Schengen)
Kantonale Volksabstimmungen:
Keine kantonale Volksabstimmung
Gemeindeabstimmungen:
1. Neue kommunale Wohnsiedlung Leutschenbach, Quartier Seebach, Objektkredit von 213,205 Millionen Franken
2. Ersatzneubau der Wache Wasserschutzpolizei, Quartier Enge, Objektkredit von 20,97 Millionen Franken
3. Neubau Schulanlage Freilager mit Energiezentrale, Quartier Albisrieden, Objektkredit von 63,3 Millionen Franken
3. Urnengang 1. September
Eidgenössische Volksabstimmungen:
Keine eidgenössische Volksabstimmung
Kantonale Volksabstimmungen:
Steuergesetz (StG) (Änderung vom 1. April 2019; Steuervorlage 17)
Gemeindeabstimmungen:
Keine Gemeindeabstimmung
4. Urnengang 20. Oktober
Gesamterneuerungswahlen des Nationalrates und Ständerats