Wer kocht, putzt und pflegt? Wer kümmert sich um Kinder, kranke oder alte Menschen? Und zu welchem Preis? Die bezahlte und unbezahlte Sorgearbeit, auch Care-Arbeit genannt, wird nach wie vor überwiegend von Frauen geleistet. Obwohl sie eine essenzielle Grundlage für das Funktionieren unserer Gesellschaft ist, bleibt sie oft unsichtbar und erfährt nicht die Anerkennung, die sie verdient. Der jährlich stattfindende Equal Care Day macht auf die oft unsichtbare und überwiegend von Frauen geleistete Care-Arbeit aufmerksam und bietet eine Plattform, um sich für eine gerechte Bezahlung, Anerkennung und Aufteilung dieser wichtigen Arbeit einzusetzen. Wie ist die Situation in der Stadt Zürich? Wer leistet welche Arbeit und welche finanziellen Folgen ergeben sich daraus? Und welche Lösungsansätze werden diskutiert? Diesen Fragen widmen wir uns im Rahmen des Equal Care Days 2025.
Mütter sind heute häufiger erwerbstätig als früher. Und die Väter leisten etwas mehr unbezahlte Haus-, Familien- und Betreuungsarbeit. Nichtsdestotrotz gibt es nach wie vor grosse Unterschiede zwischen den Geschlechtern, wenn es um die Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit geht, wie zum Beispiel Kochen, Putzen oder die Kinderbetreuung. Auswertungen des Zusatzmoduls zur Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) von 2020 zeigen, dass in der Stadt Zürich Frauen in Haushalten mit jüngeren Kindern (0–6 Jahre) wöchentlich 22 Stunden unbezahlte Hausarbeit (Zubereitung von Mahlzeiten, Einkäufe, Putzen, Waschen usw.) leisten, Männer 16,5 Stunden. Dabei wenden Mütter durchschnittlich 30,7 Stunden pro Woche für die Kinderbetreuung (füttern, waschen, spielen, Hausaufgaben, begleiten usw.) auf, bei den Vätern waren es 20,5 Stunden.
Mütter waren 2020 zu 48,6 % hauptverantwortlich für die Hausarbeit, Väter zu 7,1 %. Gemeinsam Verantwortung für die Hausarbeit trugen 42,2 % der Paare. Ein Blick auf die Freiwilligenarbeit zeigt weiter, dass Frauen häufiger formelle (u. a. politische Ämter, karitative und kulturelle Institutionen) und informelle Freiwilligenarbeit (u. a. Pflege älterer Menschen und Kinder hüten) leisten als Männer.
Frauen sind zudem häufiger im Gesundheits- und Sozialwesen tätig, die im Vergleich zu männerdominierten Branchen niedriger entlöhnt werden. Dies trägt wesentlich zu den erheblichen Einkommensunterschieden zwischen den Geschlechtern bei. Zudem verdienen Männer in fast allen Branchen mehr als Frauen. Ein Teil dieser Lohnunterschiede lässt sich durch Faktoren wie Ausbildung oder Berufserfahrung erklären, die jedoch mit unterschiedlichen Erwerbsbiografien zusammenhängen, was wiederum auf die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit zurückzuführen ist. Ein nicht unerheblicher Teil der Differenzen bleibt unerklärt und deutet auf mögliche geschlechtsspezifische Diskriminierung hin.
Der hohe Anteil unbezahlter (Sorge-) Arbeit und die allgemein tieferen Löhne haben für Frauen konkrete Auswirkungen: Sie verfügen über ein geringeres Einkommen und damit über eine schlechtere soziale Absicherung. Besonders betroffen sind Alleinerziehende.
Wie Datenauswertungen zur Bevölkerungsstatistik 2023 zeigen, ist der Anteil von «Einelternfamilien mit Mutter» um ein Vielfaches höher als der Anteil von «Einelternfamilien mit Vater». So liegt der Anteil alleinerziehender Mütter mit Kindern zwischen 7 und 15 Jahren bei 23,4 Prozent, jener der alleinerziehenden Väter bei 3 Prozent. Das ist umso bedeutender, als dass alleinerziehende Mütter in der Stadt Zürich die Gruppe mit dem tiefsten steuerbaren Haushaltsäquivalenzeinkommen darstellen.
Frauen sind auch im Alter häufiger von Armut betroffen, wie Auswertungen der Zusatzleistungen zur AHV zeigen: Jede fünfte Frau im AHV-Alter in der Stadt Zürich ist auf Zusatzleistungen angewiesen. Dieser hohe Anteil kommt zum einen dadurch zustande, dass Frauen im Durchschnitt älter werden als Männer, zum anderen insbesondere aber auch, weil viele Frauen aufgrund ihrer Erwerbsbiografien mit Teilzeitarbeit, unbezahlter Sorgearbeit sowie tieferen Löhnen über keine oder eine zu geringe zweite Säule verfügen.
Die gerechte Gestaltung von Care-Arbeit ist ein zentraler Aspekt der Geschlechtergleichstellung. Ein einfaches Erfolgsrezept, das alle befolgen können, gibt es (noch) nicht. Verschiedene Initiativen und Vorschläge zeigen mögliche Ansätze auf individueller als auch auf struktureller Ebene auf.
Eine Studie der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) aus dem Jahr 2016 zeigt, dass, wenn beide Partner*innen jeweils 70 Prozent erwerbstätig sind, dies im Falle von Trennung, Tod oder im Rentenalter die geringsten finanziellen Risiken mit sich bringt.
Partnerschaftliche Vereinbarungen zur Arbeitsteilung und einem Einkommensausgleich können finanziellem Ungleichgewicht entgegenwirken. Die neue Website Cash or crash bietet dazu Unterstützung.
Anregungen und Tipps für Paare für eine partnerschaftliche Ausgestaltung des Familien- und Berufsleben gibt die Broschüre «Gemeinsam Regie führen» des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), der Gleichstellungsfachstellen der Kantone Bern, Luzern, Zürich und der Fachstelle UND, 2010 (physisch erhältlich in der Bibliothek zur Gleichstellung).
Die Fachzeitschrift «Frauenfragen» 2023 zum Thema Geld der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen EKF enthält interessante Beiträge im Zusammenhang mit unbezahlter Arbeit.
Weitere Literatur zur Aufteilung der Arbeit zwischen Paaren, zu Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zu Care-Ökonomie finden Sie in der Bibliothek zur Gleichstellung.
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Lohngleichheit sicherzustellen. Weitere Massnahmen wie flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und Job- und Top-Sharing-Optionen können sowohl Frauen als auch Männern helfen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.
Unternehmen haben die Möglichkeit den gesetzlichen Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub zu verlängern und zusätzlich Elternurlaub zu gewähren.
Neben den Massnahmen in der Stadt Zürich zur Bereitstellung qualitativ guter und bezahlbarer familienergänzender Tagesstrukturen ist auch der Bund gefordert, um Eltern finanziell und zeitlich zu entlasten, beispielsweise durch die Einführung einer Individualbesteuerung und einer ausreichend langen Elternzeit.
Weitere Forderungen und mögliche Massnahmen sind zum Beispiel im Manifest des deutschen Bundesverbands EQUAL CARE aufgeführt.
Der Equal Care Day fällt in Schaltjahren auf den 29. Februar, symbolisch für die Care-Arbeit, die oft übersehen wird – ähnlich wie der Schalttag, der nur alle vier Jahre stattfindet. In allen anderen Jahren wird der Equal Care Day am 1. März begangen (Quelle: equalcareday.org).
Die Fachstelle für Gleichstellung hat häufig gestellte Fragen und rechtliche Grundlagen zum Thema Familie und Beruf zusammengestellt: Häufige Fragen und rechtliche Grundlagen | Familie und Beruf