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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0254, 17.04.2024

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 3

Für nachstehenden Verkehrsweg ergehen folgende Verkehrsvorschriften:

Stationsstrasse
Parkplatz für gehbehinderte Fahrzeuglenkende

Als Parkplatz für gehbehinderte Fahrzeuglenkende wird folgende Fläche bezeichnet:
auf dem nordwestlichen Fahrbahnrand entlang dem Haus Nr. 60, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.

Parkierungsverbot

Das Parkieren (Aufstellen zu anderen Zwecken als zum Güterumschlag oder Ein- und Aussteigenlassen) ist verboten:
auf dem nordwestlichen Fahrbahnrand entlang den Häusern Nr. 56/58, gemäss örtlicher Markierung.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Es werden aufgehoben:

Stationsstrasse

In der Verfügung des Polizeivorstandes vom 16.6.2020: Parkflächen «Blaue Zone», Postleitzahl 8003 wird aufgehoben: zwischen der Ottilien- und der Birmensdorferstrasse (entspricht -2 Parkplätzen).

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.