Schonzeit der Pilze (Sammelverbot)
Das Sammeln von Pilzen ist im Kanton Zürich vom 1. bis und mit 10. Tag eines jeden Monats verboten. An den übrigen Tagen darf höchstens 1 kg pro Person gesammelt werden.
Öffnungszeiten während der Pilzsaison
18. August bis 10. November 2024
- Dienstag und Donnerstag: 18.00–19.00 Uhr
- Samstag und Sonntag: 18.00–19.30 Uhr
Öffnungszeiten ausserhalb der Pilzsaison
11. November 2024 bis 17. August 2025
Ausserhalb der Saison können Pilze nach telefonischer Voranmeldung (Telefon +41 44 412 50 40) während den Bürozeiten zur Kontrolle vorbeigebracht werden.
Pilze richtig pflücken
Sammeln Sie nur Ihnen bekannte Pilze und bringen Sie alle gesammelten Pilze zur Kontrolle. Schneiden Sie die Pilze nicht ab, sondern drehen Sie diese aus der Erde. Wichtige Bestimmungsmerkmale befinden sich am Fuss und am Stiel des Pilzes. Weisen Sie die Pilze bitte nach Arten sortiert sowie vorgeputzt vor.
Durch massvolles und richtiges Pflücken tragen Sie dazu bei, dass die Pilze ihre wichtige Funktion im Ökosystem des Waldes erfüllen können.
Erste Hilfe bei Vergiftungen
- sofort Arzt konsultieren
- sicherstellen von Pilz- oder Mahlzeitenresten
- Weitere Auskünfte oder wenn kein Arzt erreichbar ist: Tox-Info Notruf 145 (24h-Betrieb)
Das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum gibt rund um die Uhr unentgeltlich ärztliche Auskunft bei Vergiftungsfällen und Vergiftungsverdacht.
Bei Bewusstlosigkeit oder Atem- und Kreislaufstillstand
- 144 Rettungsdienst alarmieren