Boulevardgastronomie
Boulevardgastronomie
Immer häufiger geniessen die Zürcherinnen und Zürcher sowie ihre Gäste das Leben im Freien. Dazu gehört auch eine vielseitige, lebendige Boulevardgastronomie. Der «Leitfaden Boulevardgastronomie» der Stadt Zürich klärt die wichtigsten Fragen zum Thema.
Um interessierten Gastronominnen und Gastronomen aufzuzeigen, was bei einem Gesuch zu beachten ist, gibt die Stadt Zürich seit dem Jahr 2000 den «Leitfaden Boulevardgastronomie» heraus. Seit dem Jahr 2022 liegt die neue, überarbeitete Version vor. Der Leitfaden informiert Sie über die Rahmenbedingungen, Planung und Nutzung, Vorgehen zum Gesuch und nennt die verantwortlichen Stellen und Kontakte.
Verfahrensablauf
Sowohl Boulevardgastronomie (Boulevardcafés, -restaurants oder -lounges auf öffentlichem Grund) wie auch Aussenwirtschaften (auf privatem Grund) sind baubewilligungspflichtig und setzen einen von der Behörde abgenommenen Gastwirtschaftsbetrieb voraus.
Wer ein Boulevardcafé oder -restaurant betreiben will, benötigt:
- eine Polizeibewilligung (für die Benutzung öffentlichen Grundes) der Stadtpolizei
- eine Baubewilligung des Amts für Baubewilligungen (inkl. allfälliger Aussenbuffetanlagen)
- bei Grossschirmen mit Bodenhülsen zusätzlich eine Konzession des Tiefbauamts.
Bei neuen Gastwirtschaftsbetrieben erfolgt zudem eine Projektbewilligung und bauliche Betriebsabnahme durch den Umwelt und Gesundheitsschutz.
Den ersten Schritt bildet die Kontaktaufnahme mit der Stadtpolizei.
Merkblätter
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Gesuchsformular
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Weitere Informationen
Stadtpolizei
Kommissariat Verwaltungspolizei
8021 Zürich
Mo-Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Medienauskünfte erteilt der Mediendienst.