Zufahrtsbewilligung Nachtfahrverbotszone «Zollstrasse» ab 1. Juni 2022
Bezugsberechtigt sind Anwohnende, Gewerbetreibende und ähnlich Betroffene sowie Mieter*innen von Parkplätzen in der Nachtfahrverbotszone. Antragstellende müssen einen Bezug zur Sperrzone nachweisen. Ein schriftliches Gesuch muss bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr eingereicht werden.
Betroffenes Gebiet
Die Nachtverbotszone umfasst folgende Strassenzüge:
- Ackerstrasse, Teilstück Limmat-/Zollstrasse
- Fierzgasse
- Hafnerstrasse, Teilstück Zoll-/Limmatstrasse
- Heinrichstrasse, Teilstück Lang-/Ackerstrasse
- Johannesgasse
- Josefstrasse, Teilstück Lang-/Zollstrasse
- Konradstrasse
- Klingenstrasse
- Marstallweg
- Mattengasse
- Neugasse, Teilstück Zoll-/Langstrasse
- Radgasse
- Reishauerstrasse
- Zollstrasse
Das Nachtfahrverbot besteht von 22.00 bis 03.00 Uhr und wurde im Mai 2021 verfügt (vgl. amtliche Mitteilung vom 26. Mai 2021) und ist rechtskräftig.
Gebühren
CHF 30 pro Jahr und Bewilligung
Bemerkungen
Für Ausnahmefahrten zwecks Güterumschlags oder Ein- und Aussteigenlassen von Personen, die keine Zufahrtsbewilligung haben, kann bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr eine Tagesbewilligung zum Preis von 10 Franken bezogen werden.