Verkehrskonzepte
Verkehrskonzepte sind zusammenhängende Bündel von in sich widerspruchsfreien und aufeinander abgestimmten Zielen und Massnahmen, die mit einem Verkehrssystem verwirklicht werden sollen. Dabei handelt es sich um Gesamtverkehrskonzepte für die ganze Stadt oder Stadtteile (z.B. Verkehrskonzept Innenstadt) oder für einen Strassenzug.
Tempo 30
Im Jahr 1991 begann die Stadt Zürich als eine der ersten Gemeinden der Schweiz mit der Einführung von Tempo 30 auf Quartierstrassen in Wohngebieten. Heute sorgen mehr als 130 Tempo-30-Zonen für eine erhöhte Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität in den Strassenräumen.
Aktuell verursacht der Verkehr auf 230 Kilometer Strassen auf dem Gebiet der Stadt Zürich Lärm, der über dem Immissionsgrenzwert liegt. Im Rahmen der Strassenlärmsanierung sind in erster Linie Geschwindigkeitsreduktionen vorgesehen, denn Tempo 30 ist eine der effektivsten und kostengünstigsten Lärmschutzmassnahmen.
Der Stadtrat hat im Juli 2021 bekannt gegeben, dass auf den Strassen Zürichs zukünftig weitgehend Tempo 30 gelten soll. Damit will er die Bevölkerung gerade auch im Bereich der stark befahrenen und lärmigen Hauptachsen vor übermässigem Strassenlärm schützen. Im Dezember 2021 hat er diesen Grundsatz mit dem Konzept zur dritten Etappe Strassenlärmsanierung konkretisiert: es zeigt welche Höchstgeschwindigkeit auf welcher Strasse in Zukunft gelten soll. Dieses Konzept wird in den nächsten Jahren Schritt für Schritt umgesetzt. Wo Tempo 30 zur Einhaltung der Grenzwerte der Lärmschutzverordnung nicht genügt, sollen zusätzlich lärmarme Beläge zum Einsatz kommen.
Nachfolgend finden Sie die Medienmitteilung vom 14. Dezember 2021, den Stadtratsbeschluss, das Gesamtkonzept sowie den Geschwindigkeitsplan.
Umsetzungsplanung Strassenlärmsanierung der dritten Etappe
Die Umsetzungsplanung beschreibt die notwendigen Verfahren, definiert darauf basierend die Priorisierungskriterien und teilt die Strassenabschnitte in Bearbeitungsetappen ein. So werden beispielsweise Abschnitte priorisiert, an denen eine grosse Anzahl Lärmbetroffene entlastet werden können. Es werden dabei jene Streckenabschnitte für Tempo 30 vorgezogen, an welchen der ÖV nicht betroffen ist. An diesen Abschnitten braucht es nur einen rechtlichen Schritt zur Umsetzung. Abschnitte mit ÖV, für die der Fahrplan des bestehenden ÖV-Angebots massgeblich angepasst oder zusätzliches Rollmaterial beschafft werden muss, brauchen hingegen einen längeren Zeithorizont. Sie müssen zusätzlich zur Publikation der Verkehrsvorschriften das kantonale Fahrplanverfahren mit vorgegebenem Zeitplan durchlaufen. Solche Fahrplananpassungen aufgrund von Temporeduktionen sowie die grossräumige Umsetzung von Tempo 30 auf übergeordneten Strassen sind Neuland für die Stadt Zürich. Einige übergeordnete Strassenabschnitte mit öffentlichem Verkehr werden darum als Pilote bearbeitet.
Nachfolgend finden Sie die Medienmitteilung vom 13. Dezember 2022 und den Bericht zur Umsetzungsplanung. Mehr Informationen zum Thema Strassenlärmsanierung finden Sie hier stadt-zuerich.ch/strassenlaermsanierung.
Lärmarme Beläge als weitere Massnahme im Strassenlärmschutz
Der Stadtrat hat im April 2022 für Strassenabschnitte den Einbau von lärmarmen Belägen beschlossen, wo die Immissionsgrenzwerte trotz Temporeduktion auf Tempo 30 nicht eingehalten werden können oder wo Tempo 30 nicht möglich ist.
Rund 200 Strassenkilometer sollen in den kommenden 25 Jahren in der Stadt Zürich mit lärmarmen Belägen versehen werden. Diese werden in der Planung von ordentlichen Strassenbauprojekten mit Oberbau- oder vollständiger Belagserneuerung in den nächsten rund 25 Jahren vorgesehen. Der lärmarme Belag hält mechanisch und akustisch zwei- bis dreimal weniger lang als ein herkömmlicher Belag, weshalb die Anzahl Baustellen steigen wird. Aufgrund der verkürzten Lebensdauer der lärmarmen Beläge muss mit Mehrkosten von rund 6 Mio. Franken pro Jahr gerechnet werden. Diese Mehrkosten werden teilweise über das ordentliche Budget und teilweise durch Bundesbeiträge im Rahmen der Programmvereinbarung zur Strassenlärmsanierung finanziert.
Mit dem Einbau lärmarmer Beläge profitieren in der Stadt Zürich bis zu 110 000 Personen, die von übermässigen Lärmimmissionen betroffen sind, von Lärmminderungen. Die erzielte Lärmminderung beträgt beim besten Typ von lärmarmen Belägen, der im Grundsatz eingebaut werden soll, bei Tempo 50 rund 3 dB und bei Strecken mit Tempo 30 rund 2 dB. Bei gleichzeitiger Temporeduktion von 50 auf 30 km/h und dem Einsatz lärmarmer Beläge ergibt sich eine Lärmminderung von insgesamt 5 dB. Das Controlling über den Umsetzungsfortschritt erfolgt koordiniert mit der Berichterstattung im Rahmen von «Stadtverkehr 2025» und der Lärmschutzstrategie.
Innenstadt
Seit Anfang der neunziger Jahre besteht der politische Auftrag, die Innenstadt aufzuwerten, indem die Fussgängerbereiche erweitert, der öV priorisiert und der motorisierte Durchgangsverkehr beschränkt wird. Das Verkehrskonzept Innenstadt sowie die Antwort auf die Motion 2017/422 enthält einen möglichen Zielzustand zu den Themen Parkierung, Koexistenz, Anlieferung, Taxi und Velo.
Attraktive Innenstadt für Fuss- und Veloverkehr
Broschüre «Verkehrskonzept Innenstadt»
Öffentlicher Verkehr
Die Stärken des öffentlichen Verkehrs (ÖV) liegen in der Erschliessung dicht besiedelter Gebiete und in der Bewältigung grosser Verkehrsströme. Das Angebot des Fern- und S-Bahn-Verkehrs (Grobverteiler) wird durch das regionale Tram- und Busnetz ergänzt. Leistungsfähige tangentiale Verbindungen entlasten das Stadtzentrum und bieten Direktverbindungen zwischen Zentrumsgebieten und wichtigen Quartierzentren. Ein dichter Takt, hohe Beförderungskapazitäten und konkurrenzfähige Reisezeiten sind Qualitätsmerkmale des ÖV-Angebots in der Stadt.
Mit der Eröffnung der Durchmesserlinie, einem weiteren Ausbau des S-Bahn-Netzes und dem Bau von grenzüberschreitenden Stadtbahnen werden die öV-Verbindungen weiter gestärkt. Auf dem Tram-/Bus-Netz entlasten neue Tangentialverbindungen, wie zum Beispiel die Tramverbindung Hardbrücke, den Hauptbahnhof und die Innenstadt. Die Funktion der Stadtbahnhöfe wird unter anderem durch die gute Verknüpfung der Trams und Busse mit der S-Bahn gestärkt.
Projekte ZVV
Netzentwicklungsstrategie VBZ «züri-linie 2030»
Zugänglichkeit Bahnhöfe
Bahnhöfe sind wichtige Umsteigepunkte im Verkehrssystem. In Zürich nutzen täglich über 700'000 Personen die S-Bahnhöfe auf Stadtgebiet. Mit der Eröffnung der Durchmesserlinie und des unterirdischen Durchgangsbahnhofs Löwenstrasse wird das Passagieraufkommen an fast allen Bahnhöfen weiter zunehmen.
Aus diesem Grund wurden die Bahnhöfe auf Stadtgebiet auf entsprechende Mängel hin untersucht und Massnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit gesammelt, bewertet und priorisiert. Die Erkenntnisse werden für jeden Bahnhof in Objektblättern dokumentiert, die als Planungsgrundlage dienen.
Objektblätter zu den einzelnen Bahnhöfen
Veloverkehr
Im März 2021 wurde der «Masterplan Velo» von der «Velostrategie 2030» abgelöst. Sie ist die Weiterentwicklung des Masterplans und dient als Planungsgrundlage für die Veloförderung in der Stadt Zürich.
Alle Informationen zum Thema Velo in Zürich finden Sie auf unserer Website.
Aufwertung Quartierzentren
Ein feinmaschiges, sicheres und hindernisfreies Fusswegnetz schafft direkte Verbindungen für Fussgängerinnen und Fussgänger. In Zentrumsgebieten und Quartierzentren wird den Bedürfnissen des Fussverkehrs Priorität eingeräumt.
Zentrumsgebiete (z.B. Oerlikon) oder Quartierzentren (z.B. Tessinerplatz oder Schaffhauserplatz) sind Orte, die aufgrund ihrer hohen Konzentration von Nutzungen und Funktionen weit in das Quartier, in die Stadt oder sogar darüber hinaus ausstrahlen. Sie entsprechen den im Verkehrsrichtplan festgelegten 34 Fussgängerbereichen. Planerinnen und Planer der Stadt, die mit der Gestaltung von Quartierzentren zu tun haben, richten sich nach diesen sogenannten «Objektblättern». Diese Arbeitsinstrumente zeigen das Vorgehen bei der Gestaltung des öffentlichen Raums in Quartierzentren auf. Besonderes Gewicht erhält der Fussverkehr.
Objektblätter zu den einzelnen Quartierzentren
Wirtschafts- und Güterverkehr
Urbane Logistik und Gewerbeverkehr stellen die Ver- und Entsorgung für Haushalte und Unternehmen sicher. Diese erfolgen nachhaltig und effizient. Zudem stehen ausreichend Flächen für Güterumschlag und Gewerbeparkierung zur Verfügung. Eine zukunftsfähige urbane Logistik wird von Stadt und Wirtschaft gemeinsam getragen.
Die Strategie «Urbane Logistik und Gewerbeverkehr» zeigt auf, wie die Versorgung der Stadt langfristig sichergestellt werden soll.
Der Leitfaden zur Güterverkehrserschliessung gibt Hinweise und Informationen für Bauherren, Planungsbüros, Verwaltung und Prüfbehörde.
Fussverkehr
Alle Informationen, Projekte, Strategien sowie den Leitfaden «Standards Fussverkehr» finden Sie im Bereich zum Thema Fussverkehr.
Weitere Informationen
Tiefbauamt