Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Wir sind die KESB – Ein Film von Anne Voss zum Jubiläum 10 Jahre KESB
Die KESB ordnet Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen an und prüft Rechtsgeschäfte, die für die Betroffenen von grosser Tragweite sind. Sie übt selber keine Betreuungsfunktionen aus, sondern überträgt diese an Beiständinnen und Beistände und überwacht deren Mandatsführung. Dabei verfolgt die KESB das Ziel, Selbstständigkeit und Integration der betroffenen Personen zu fördern.
Aktuell
Öffnungszeiten
Besuche nur nach telefonischer Vereinbarung
Besuche vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag: 08.30 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft
Am 1. Januar 2024 tritt die revidierte Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) in Kraft.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Zuständigkeiten nach Anfangsbuchstabe Familienname
Kurz erklärt
Die Webseite «kesb-kurz-erklärt» liefert in kurzen Text- und Filmbeiträgen relevante Informationen zur KESB und zum Kindes- und Erwachsenenschutz.
Leichte Sprache
Artikelserie aus dem Tagblatt der Stadt Zürich
Viele haben von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) schon einmal etwas gehört. Wer aber ist sie wirklich, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde? In einer Artikelserie von vier Beiträgen stellte das «Tagblatt» die KESB der Stadt Zürich und ihre vielfältigen Aufgaben vor.