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Hundekontrolle

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Hundekontrolle der Stadt Zürich

Gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden ist die Stadtpolizei verpflichtet, ein Verzeichnis der in der Stadt Zürich gehaltenen Hunde zu führen. Jeder Hund im Alter von über drei Monaten muss bei der Hundekontrolle innert zehn Tagen vom Haltenden persönlich oder mittels Anmeldeformular angemeldet werden.


Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
0730 Uhr bis 1130 Uhr und
1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag
0730 Uhr bis 1130 Uhr und
1300 Uhr bis 1500 Uhr

Samstag und Sonntag geschlossen


Kontakt

Lageplan:

Lageplan: Hundekontrolle der Stadt Zürich, Gänzilooweg 18 Plan vergrössern
Fahrplan nach Zürich, Strassenverkehrsamt

Stadt Zürich
Stadtpolizei
Hundekontrolle der Stadt Zürich

Gänzilooweg 18
8045 Zürich
Telefon 044 411 61 92


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