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Hundekontrolle
Hundekontrolle der Stadt Zürich
Gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden ist die Stadtpolizei verpflichtet, ein Verzeichnis der in der Stadt Zürich gehaltenen Hunde zu führen. Jeder Hund im Alter von über drei Monaten muss bei der Hundekontrolle innert zehn Tagen vom Haltenden persönlich oder mittels Anmeldeformular angemeldet werden.
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
0730 Uhr bis 1130 Uhr und
1300 Uhr bis 1600 Uhr
Freitag
0730 Uhr bis 1130 Uhr und
1300 Uhr bis 1500 Uhr
Samstag und Sonntag geschlossen
Kontakt
Lageplan:
Der folgende Link öffnet ein neues Fenster:Fahrplan nach Zürich, Strassenverkehrsamt
Stadt Zürich
Stadtpolizei
Hundekontrolle der Stadt Zürich
Gänzilooweg 18
8045 Zürich
Telefon 044 411 61 92
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