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Büro für Veranstaltungen

Veranstaltungen

Planen Sie eine Veranstaltung auf öffentlichem oder privatem Grund und benötigen Sie eine Bewilligung? Bei uns können Sie Ihr Gesuch einreichen. 

Wir prüfen Ihr Veranstaltungsgesuch und stellen bei einem positiven Bescheid die Bewilligung aus. Dabei beraten wir Sie und übernehmen die Koordination innerhalb der erforderlichen Stellen der Stadtverwaltung. Wir holen Auflagen und Bedingungen zur Durchführung Ihrer Veranstaltung ein und fassen alles in einer Bewilligung zusammen.  

Wir bitten Sie, das Gesuch für Ihre Veranstaltung mindestens vier Wochen im Voraus einzureichen.  

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Stadt Zürich jede Haftung ablehnt, wenn Sie bereits vor Erhalt der Bewilligung Massnahmen treffen und dadurch Kosten entstehen.

Bewilligungspflicht

Sie benötigen eine Bewilligung, wenn Sie planen

  • öffentlichen Grund zu benützen
  • im Freien Lautsprecher einzusetzen
  • auf öffentlichem Grund Infrastruktur jeglicher Art aufzubauen (Zelte, Bühnen, Schaustellgeschäfte usw.)
  • Getränke und Speisen zu verkaufen.  

Für Veranstaltungen im Freien oder in Gebäuden gelten verschiedene Erlasse. Wir empfehlen Ihnen deshalb, im Zweifelsfall immer ein Gesuch einzureichen oder uns anzurufen. Wir beraten Sie gerne.

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