Warum Kulturförderung?
Die Kulturförderung der Stadt Zürich stützt sich auf Art. 67 der Gemeindeordnung. "Pflege und Förderung der Literatur, der Musik, der Bildenden Künste, des Theaters, des Tanzes und des Films" sowie "Betrieb von eigenen kulturellen Institutionen und Durchführung allgemeiner kultureller Aufgaben" werden dort als Pflichten des Präsidialdepartements genannt. Neben der rechtlichen Legitimation sprechen viele gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Gründe für die Förderung der Kultur durch die öffentliche Hand. Die Investition in Kultur lohnt sich: Was die Bewohnerinnen und Bewohner von Zürich an die Kultur geben, gibt ihnen diese auf die verschiedensten Arten zurück:
- Lebensqualität
- Beschäftigung und Wertschöpfung
- Innovation
- Bildung und Demokratie
- Reflexion und Sinnstiftung
- Unterhaltung