Digitale Baugesuchseingabe
Die zentrale Plattform für Eingabe, Information und Kommunikation rund um das Baugesuch: Digitale Begleitung während des gesamten Prozesses der Baueingabe – effizient, transparent und sicher.
Das baurechtliche Verfahren zum Einholen einer Baubewilligung ist seit Juni 2024 vollständig digital und papierlos. Sämtliche Gesuchsunterlagen müssen elektronisch über die Plattform «eBaugesucheZH» eingereicht werden.
Die Eingabequittung ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu versehen.
Alternativ dürfen Sie die Eingabequittung auch ausdrucken und von Hand unterschreiben. In diesem Fall müssen Sie diese mit der/den Originalunterschrift/en dem Amt für Baubewilligungen per Post zusenden.
Die Vorteile im Überblick
Einfach & bequem
Die Baueingabe erfolgt ortsunabhängig und rund um die Uhr. Pläne, Berichte und Fotos können einfach hochgeladen werden. Unterbrüche oder die Wiederaufnahme der Dateneingabe ist jederzeit möglich. Der verringerte administrative Aufwand schont auch Finanzen und Umwelt: durch geringere Druck- und Versandkosten und einen reduzierten Papierverbrauch.
Effizient & kooperativ
Das eBaugesuch erfolgt in einem geführten Eingabeprozess. Info-Buttons, Checklisten und eine Liste aller einzureichenden Dokumente verschaffen einen guten Überblick. Bekannte Datenquellen – so z.B. das geografische Informationssystem (GIS) oder das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) werden automatisch eingebunden. Dies erleichtert die Eingabe weiter.
Transparent & aktuell
Hinterlegte Daten und Informationen zum Stand des Baugesuchs können jederzeit auf der Plattform eingesehen werden. Es entsteht ein durchgängiger und transparenter Daten- und Informationsaustausch mit allen am Baubewilligungsverfahren Beteiligten. Das eBaugesuch ermöglicht zudem eine einfache Vergabe von Zugriffsrechten an weitere Beteiligte. Der finale Bauentscheid ist für alle Berechtigten einsehbar. Ein vereinfachtes, digitales Meldewesen (z.B. Meldung des Baufortschritts bzw. Antragsstellung für Baufreigaben) unterstützt die Gesuchstellenden.
Was es zu beachten gilt
Digitale Gesuchseingabe
Der Gesuchsteller/die Gesuchstellerin (bzw. deren Vertreter/in) und die für das Projekt verantwortliche Person müssen diese Eingabequittung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnen. Alternativ können Sie die Eingabequittung ausdrucken, von Hand unterzeichnen und per Post dem zuständigen Bauamt zuschicken. Das Gesuch gilt als eingereicht, wenn sämtliche benötigten Unterschriften auf dem Bauamt eingetroffen sind. Die Bearbeitungsfrist beginnt mit Vorliegen aller benötigten Unterschriften.
Hinweise zu den wichtigsten Prozessen und Funktionen finden sie in der Prozessdokumentation für Gesuchstellende unter der Rubrik «Aktuelles» auf der Plattform «eBaugesucheZH».
Konzessionsgesuche
Für die Beurteilung von Konzessionsgesuchen werden folgende Unterlagen benötigt:
- Zustimmungserklärung zur Gesuchseinreichung von TAZ Konzessionen
- 1x Formular Konzessionsgesuch
Keine Stempel einholen
Das Anzeigeverfahren mit Stempel (AZS) wird in dieser Form nicht mehr durchgeführt. Das Baugesuch ist direkt beim Amt für Baubewilligungen einzureichen. Die AZS Umfrage wird neu stadtintern digital durchgeführt. Stadtexterne Genehmigungsvermerke werden nicht akzeptiert. Es wird empfohlen, die konkreten Baugesuchpläne vorgängig mit den zuständigen Fachstellen zu besprechen.
- Videoanleitung Tipps und Tricks zur Handhabung der Plattform eBaugesucheZH
- Detaillierte Informationen zur Baugesuchseingabe Wegleitung Eingabe Baugesuch
- Hilfe zur Einreichung von AbänderungseingabenAbänderungspläne digital einreichen (PDF, 2 Seiten, 427 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen
Häufig gestellte Fragen
Die Registrierung und Anmeldung erfolgt über die kantonale Website. Künftig wird die Anmeldung über die Mein Konto-Funktion der Stadt Zürich möglich sein.
Der Gesuchsteller/die Gesuchstellerin (bzw. deren Vertreter/in) und die für das Projekt verantwortliche Person müssen diese Eingabequittung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnen. Alternativ können Sie die Eingabequittung ausdrucken, von Hand unterzeichnen und per Post dem zuständigen Bauamt zuschicken. Das Gesuch gilt als eingereicht, wenn sämtliche benötigten Unterschriften auf dem Bauamt eingetroffen sind.
Das Gesuch gilt als eingereicht, wenn sämtliche benötigten Unterschriften auf dem Bauamt eingetroffen sind. Die Bearbeitungsfrist beginnt mit Vorliegen aller benötigten Unterschriften.
Gesuchstellende können den Verfahrensverlauf jederzeit online in ihrem Profil einsehen.
Digital eingereichte Baugesuche werden komplett elektronisch abgewickelt und Baurechtsentscheide sowie Verfügungen der Gemeinde mit einer QES unterschrieben und nur noch über «eBaugesucheZH» versendet.
Nach Abschluss des Bauvorhabens wird das Gesuch nach Meldung an die GesuchstellerInnen durch das Amt für Baubewilligungen nach Ablauf von 30 Tagen von der Plattform «eBaugesucheZH» gelöscht. Die Baugesuchsunterlagen werden im Amt für Baubewilligungen aufbewahrt und archiviert.
Die Plattform eBaugesuche wird vom Amt für Raumentwicklung (ARE) des Kantons Zürich betrieben. Für technische Fragen oder Rückmeldungen zur Plattform wenden Sie sich bitte ans ARE.
Weitere Informationen zum Projekt und dessen Folgeprojekt finden Sie auf der kantonalen Projektseite.
Bitte wenden Sie sich an unser Bausekretariat.
Telefon: +41 44 412 20 11
Öffnungszeiten:
8.00 - 11.45 Uhr / 13.15 - 16.00 Uhr
Kontakt
Inhaltliche Fragen zum Baugesuch
Bausekretariat
Technische Fragen zur kantonalen Plattform
Amt für Raumentwicklung – Fachstelle Datenlogistik
Um eine Supportanfrage per E-Mail zu stellen, können Sie das nachfolgende Kontaktformular nutzen.
Starten Sie jetzt mit dem Baugesuch
Reichen Sie ihr Baugesuch bequem auf der kantonalen Plattform eBaugesucheZH ein.