Baubewilligung
Das Amt für Baubewilligungen führt das Baubewilligungsverfahren durch, begleitet den Bauprozess und nimmt die ausgeführten Bauwerke und Nutzungen ab.
Aktuell
PBG-Revision «klimaangepasste Siedlungsentwicklung»
Die Inkraftsetzung des revidierten Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist auf den 1. Dezember 2024 geplant. Gleichzeitig wird die Bauverfahrensverordnung (BVV) geändert und es werden gemäss § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV erhöhte Anforderungen an die Ausarbeitung von Umgebungsplänen beim Einreichen eines Baugesuches mit Umgebungsbezug gestellt.
Informationen zum geforderten Inhalt und Detaillierungsgrad von Umgebungsplänen finden Sie auf der Themenseite «Freiraumberatung» im entsprechenden Merkblatt »Umgebungspläne».
Komplett papierlos zur Baubewilligung
Das baurechtliche Verfahren zum Einholen einer Baubewilligung wird ab dem 3. Juni 2024 vollständig digital und papierlos. Sämtliche Gesuchsunterlagen müssen ab diesem Zeitpunkt elektronisch über die Plattform «eBaugesucheZH» eingereicht und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen werden.
Planauflage und digitale Einsicht öffentlicher Ausschreibungen
Ab sofort können die ausgeschriebene Baugesuche nur noch digital über «eAuflageZH» eingesehen werden. Hinweise zu den wichtigsten Prozessen und Funktionen finden sie in der Prozessdokumentation für Gesuchstellende unter der Rubrik «Aktuelles» auf der Plattform «eBaugesucheZH».
Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids für Gesuche sind ausschliesslich elektronisch über die Plattform «eAuflageZH» zu beantragen (§ 315 Abs. 1 PBG).
ISOS-Direktanwendung
Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) ist ein zentrales Instrument zur Erkennung und Sicherung baukultureller Werte.
Das ISOS wirkt sich insbesondere bei einer Direktanwendung auf Bauprojekte aus, indem es spezifische Anforderungen stellt, die Bauwillige beachten müssen.
Weitere Informationen finden sie unter: ISOS-Direktanwendung
Fristüberschreitungen möglich
Aufgrund des hohen Bauvolumens und einer zunehmenden Anzahl von Rechtsfällen kann es bei der Bearbeitung Ihres Gesuchs gegenwärtig zu Überschreitungen der angegebenen Fristen kommen.
Wir versichern Ihnen, dass all unsere Mitarbeitenden mit grossem Einsatz an ihren Aufgaben arbeiten. Für allfällige Verzögerungen bitten wir Sie um Verständnis.
Für dringende Rückfragen können Sie sich an unsere Helpline, Tel. 044 412 11 00, wenden.